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München
27.04.2016

Mieter klagen: Gericht überprüft Zweitwohnungssteuer

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelte am Mittwoch über die Zweitwohnungssteuer. Symbolbild
Foto: Alexander Kaya

Es gibt Fälle, in denen Vermieter nur ein paar Euro mehr Miete kassieren und gleich das doppelte an Zweitwohnungssteuer berappen müssen. Dagegen klagen aktuell zwei Vermieter.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelte am Mittwoch in München über die Klagen von zwei Wohnungseigentümern in Bad Wiessee am Tegernsee und in Schliersee. Sie wollen das Stufenmodell kippen, nach dem die Steuer berechnet wird.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) München die Satzung gekippt, allerdings wegen der Grundsatzbedeutung der beiden Klagen die Anrufung der nächsthöheren Instanz zugelassen. Im Freistaat erheben mehr als 100 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer.

Verwaltungsgericht kippte die Mustersatzung bereits

Nach den VG-Urteilen vom Herbst 2015 verstößt die Mustersatzung gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Denn wer nur knapp über der Grenze zur nächsten Stufe liegt, muss doppelt so viel Zweitwohnungssteuer zahlen wie derjenige, der eine Stufe darunter liegt.

Beträgt die Jahresmiete zwischen 2500 und 5000 Euro, fallen laut Satzung 450 Euro Zweitwohnungssteuer an. Zwischen 5000 und 10.000 Euro Jahresmiete beträgt sie 900 Euro. Es gibt sieben Stufen.

Urteil zur Zweitwohnungssteuer steht noch aus

Ein Urteil sprach der VGH am Mittwoch nicht. Es soll den Beteiligten in einer Woche schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der VGH das Votum der Vorinstanz bestätigen, muss die Mustersatzung entsprechend den Vorgaben der Richter geändert werden. dpa/lby

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