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  3. Volksbegehren: Mietpreis-Grenzen: Innenministerium sperrt sich

Volksbegehren
19.06.2020

Mietpreis-Grenzen: Innenministerium sperrt sich

Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten mehr als 52.000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Der Verfassungsgerichtshof befasst sich mit dem Wunsch zehntausender Bayern nach einem Mietenstopp – und der Frage, ob der Freistaat dafür überhaupt zuständig ist.

Ganz so abwegig, wie vom Innenministerium bisher dargestellt, ist die Forderung nach einem auf sechs Jahre befristeten Mietenstopp in Bayern offenbar nicht. Die neun Richter beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die über die Zulässigkeit des Volksbegehrens „#6JahreMietenstopp“ entscheiden müssen, haben sich am Donnerstag im Justizpalast in München viel Zeit genommen, sich die Argumente der streitenden Parteien anzuhören. Dabei wurde deutlich, dass sich die Bayerische Staatsregierung möglicherweise ohne Not für nicht zuständig erklärt hat.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Mieten-Wahnsinn: Eine bayerische Lösung für ein bayerisches Problem

Anspruch auf eine Wohnung: Nur Verfassungsfolklore - oder doch mehr?

Wer die Verfassung des Freistaats Bayern zur Hand nimmt, der findet in Artikel 106 den schönen Satz: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ Für den Verfassungsrechtler Franz Mayer, der die Initiatoren des Volksbegehrens gemeinsam mit zwei anderen Bevollmächtigten in dem Rechtsstreit vertritt, ist deshalb klar: „Wer heute in München eine Wohnung sucht oder wer Angst davor hat, seine Wohnung zu verlieren, der wird dies nicht nur als Verfassungsfolklore lesen.“

Unter dem Begriff „Verfassungsfolklore“ fassen Juristen all jene Bestimmungen einer Verfassung zusammen, die das Wünschenswerte beschreiben, ohne dass daraus persönliche Rechte gegenüber dem Staat abgeleitet werden könnten. Mayer und seine Kollegen, der Zivilrechtler Markus Artz und der Geschäftsführer des Münchner Mietervereins, Volker Rastätter, wissen das. Mit Artikel 106 der Bayerischen Verfassung werden sie, so schön er auch sein mag, vor Gericht nicht weit kommen.

Lesen Sie dazu auch: Bauen, kaufen, mieten: So viel kostet Wohnen in der Region

Mietrecht in Bayern: Ist nur der Bund zuständig - oder auch der Freistaat?

Ihr eigentliches Argument lautet: Es ist zwar richtig, dass allein der Bundesgesetzgeber für das Mietrecht zuständig ist und der Freistaat Bayern hier somit keine eigene Gesetzgebungskompetenz hat. Aber diese gelte eben nur so weit, als es das unmittelbare zivilrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betrifft. Wenn der Freistaat dagegen einen befristeten Mietenstopp verhänge, um einem „Marktversagen“ und der „Vertreibung“ von Mietern aus den immer teurer werdenden Städten entgegenzuwirken, sei das etwas anderes. Es gebe keine Bestimmung, die den Freistaat daran hindere, ergänzende Gesetze zu erlassen, die nicht im Widerspruch zu Bundesgesetzen stehen. Mayer fasste es in die Formel, der Freistaat dürfe etwas verbieten, was der Bundesgesetzgeber erlaubt, er dürfe nur nicht etwas erlauben, was der Bundesgesetzgeber verbietet.

Artz und Rastätter schilderten worum es in der Praxis geht: Der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen liege in München schon bei 18,31 Euro. Auch Besserverdienende könnten sich dies oft nicht mehr leisten. „Die Problematik mit den Mietpreisen“, so Rastätter, „erreicht immer größere Gesellschaftsschichten.“ Sogar Akademikerpaare mit Kindern seien oft gezwungen, die Stadt zu verlassen, weil sie 2500 Euro oder mehr für eine Wohnung zahlen müssten.

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Innenministerium sperrt sich gegen Mietpreis-Grenzen - Mieter geben aber noch nicht auf

Der Prozessbevollmächtigte des Innenministeriums, Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz, zeigte sich unbeeindruckt von diesen Vorträgen. Er sieht keinerlei Spielraum für eine Gesetzgebungskompetenz des Freistaats. Der Bund habe, so argumentiert das Innenministerium, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits abschließende Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffen. Insoweit bleibt kein Raum für die Festsetzung eigener landesgesetzlicher Mietpreisgrenzen. Es dürften weder weitergehende noch andere Regelungen geschaffen werden.

Letztlich geklärt scheint dies allerdings noch nicht. In der Verhandlung wurde nämlich auch klar, dass eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Kompetenzfrage noch aussteht. Die Initiatoren des Volksbegehrens – Mieterverein und Mieterbund, SPD, DGB, Linke und #ausspekuliert, die mehr als 52.000 Unterschriften gesammelt hatten, dürfen also noch hoffen. Seine Entscheidung gibt der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Peter Küspert am 16. Juli bekannt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.06.2020

Das versteht man also unter christlicher Politik, für ein ernstes, existenzbedrohendes Problem Desinteresse zu zeigen.Die Entscheidungsträger selber haben keine Probleme mit dem bayerischen Wohnungsmarkt und sind Lichtjahre von der Realität eines Geringverdieners entfernt. Berlin versucht ja zumindest gesetzlich gegen Mietwucher vorzugehen, warum kann das dann ein Bundesland Bayern komischer Weise nicht?

20.06.2020

Christliche Politik ist Politik die Wohnungen schafft und nicht die mit Preisgrenzen Mangel verwaltet.

Polemik hilft nicht weiter; Wucher ist immer nur die Preisansage der anderen und nicht die eigene Einkommenserwartung. Es wird keine Obergrenze bei den Löhnen in der Bauwirtschaft geben, es wird keine erweiterte Flächenversiegelung geben, die weitere Verdichtung von Quartieren werden die Bestands-Bewohner zu verhindern suchen und es wird bei steigenden Bevölkerungszahlen und weiterhin "grüner" Energiesparpolitik immer mehr Nachfrage nach neuem Wohnraum geben.

Ich denke Bayern macht es richtig!

20.06.2020

Klar wird Bauen immer teurer und Neubauten sind nur als Luxusobjekte zu vermarkten. Das Problem liegt nur darin, wenn Eigentümer von bereits abbezahlen Wohnungsbestand, am besten noch leistungslos per Erbschaft erhalten, das Vermieten als Gelddruckmaschine ansehen und ohne jede Not die geforderten Mieten einen erheblichen Spekulationsmultiplikator haben, der in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung steht.
Ein Bayern, das nur die Interessen der satten und reichen vertritt, macht gar nichts richtig.

21.06.2020

>> ... am besten noch leistungslos per Erbschaft erhalten ... <<

Unfug, es gibt doch Erbschaftssteuer und Einkommensteuer.

Und ein Land mit stark wachsender Bevölkerung und hohen Öko- und Energiestandards braucht fortwährend massiven Neubau und Renovierung. Daher sind diese Diskussionen um angebliche leistungslose Bestandsverwaltung nicht zielführend.

In Berlin geht es doch nur darum, den treuen linksgrün-Wählern in den angesagten innenstadtnahen Quartieren billige Mieten zu Lasten der städtischen Peripherie zu verschaffen. Die Angst gegen weiteren Zuzug ist da ungefähr genau so stark ausgeprägt wie auf einem Afd-Parteitag, was das gefühlt "solidarische" Stimmverhalten beim Volksentscheid zur Bebauung des Tempelhofer Felds ja gezeigt hat. Außenbezirke eher dafür, sogar teils mit Mehrheiten und je näher im Kern deutliche Ablehnung.

21.06.2020

@ PETER P.

"Christliche Politik ist Politik die Wohnungen schafft und nicht die mit Preisgrenzen Mangel verwaltet."

Dieser Spruch steht dem "Sozial ist, was Arbeit schafft" an Dämlichkeit nicht nach.
Danach wäre der Massen-Schlächter Tönnies ausgesprochen sozial . . .