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Prozess
30.11.2020

Mord-Prozess: Pflegebedürftiger erstickt bei Raub

Wegen gemeinschaftlichen Mordes muss sich ein Mann von Montag an vor dem Kemptener Landgericht verantworten.
Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

Am Montag startet in Kempten ein Prozess um einen Raub. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das pflegebedürftige Opfer zum Sterben zurückgelassen zu haben.

Wegen gemeinschaftlichen Mordes muss sich ein Mann vom heutigen Montag an vor dem Kemptener Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Mitte März in Kaufbeuren einen Pflegebedürftigen beraubt und dann gefesselt und geknebelt zurückgelassen zu haben. Der 50-Jährige erstickte nach Angaben der Staatsanwaltschaft an seiner eigenen Zahnprothese. 

Das hätten der Angeklagte sowie ein ursprünglich Verdächtigter, der während der Untersuchungshaft Anfang August Suizid beging, in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft. Ihr Opfer sollen die beiden ins Visier genommen haben, als der ursprünglich Verdächtigte bei der Nachbarschaftshilfe aktiv war. Der Angeklagte habe dann über eine Dating-Plattform als potenzieller Sexpartner Kontakt zu dem 50-Jährigen hergestellt.

In der Wohnung des Opfers soll der Angeklagte den Mann dann zu Boden gebracht, gefesselt und geknebelt haben. Obwohl der 50-Jährige sich zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr bewegt haben soll, verließ der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge rund 20 Minuten später die Wohnung mit Bargeld, Schmuck und Münzen - ohne sich weiter um das hilflose Opfer zu kümmern.

Raub in Kempten: Dem Angeklagten droht lebenslange Haft

Ein Freund des inzwischen gestorbenen Verdächtigen muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten - wegen Begünstigung und Hehlerei. Er soll einen Teil der Beute in seiner Wohnung versteckt haben. Die beiden Angeklagten und der ursprünglich Verdächtigte sind beziehungsweise waren syrische Staatsangehörige.

Das Landgericht hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte am 3. Dezember fallen. Dem Hauptangeklagten droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. (dpa/lby)

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