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Mittelfranken
20.04.2015

Mord an Obdachlosem: Opfer auf Bahngleise gelegt

Der wegen schwerer Körperverletzung Mitangeklagte Viktor H. (l) vor Prozessbeginn mit seinem Anwalt Bernd Hönicka.
Foto: Daniel Karmann/dpa

Der Mordprozess um einen gewaltsam getöteten Obdachlosen hat im zweiten Anlauf vor dem Landgericht Ansbach begonnen.

 Im zweiten Anlauf hat der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Gunzenhausen begonnen. Laut Anklage wurde der 54-Jährige im vergangenen Sommer in einer Obdachlosenunterkunft von zwei 36 Jahre alten Männern und einer 17-Jährigen getötet, die ebenfalls dort wohnten. Zu der Tat soll es wegen eines Missverständnisses gekommen sein.

Die 17 Jahre alte Angeklagte sagte am Montag vor dem Landgericht Ansbach aus, ihr Bekannter habe das Opfer zunächst mit Händen und Fäusten geschlagen und das danach am Boden liegende Opfer mehrfach mit den Füßen getreten. Auch sie habe auf den Mann eingetreten. Später habe sie gemeinsam mit dem 36-Jährigen die Leiche auf Bahngleise in der Nähe gelegt, um die Tat zu vertuschen. Der andere Mitangeklagte habe den 54-Jährigen ebenfalls geschlagen, sei dann aber eingeschlafen. Die Männer äußerten sich nicht zu den Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem mutmaßlichen Haupttäter von Totschlag aus. Das Landgericht hält es jedoch für möglich, dass der 36-Jährige den Mann auch getötet haben könnte, um eine andere Straftat zu verdecken. Dann wäre auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich. Die junge Frau und der zweite Mitangeklagte müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Da die Jüngste im Trio zur Tatzeit Mitte Juni 2014 noch minderjährig war, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Ursprünglich sollte das Verfahren bereits vor einer Woche beginnen, doch die Jugendliche tauchte unmittelbar vor Prozessbeginn unter. Sie wurde wenig später von der Polizei gefasst und sitzt nun in Untersuchungshaft.

Die 17-Jährige berichtete, vor der Tat seien sie im Zimmer des Hauptangeklagten gewesen und hätten Alkohol getrunken. Dann sei das spätere Opfer dazu gekommen. Wegen eines Missverständnisses habe ihr Bekannter zunächst auf den 54-Jährigen eingeschlagen. Das Opfer habe davon Nasenbluten bekommen. "Das fand ich noch nicht so schlimm", sagte die 17-Jährige. Sie habe ihn gefragt, ob er wegen des Vorfalls Anzeige erstatten werde, was er jedoch verneint habe.

Als der 54-Jährige dann das Zimmer verlassen wollte, habe der 36-Jährige ihn so stark geschlagen, dass er zu Boden ging und ihn dann mit zahlreichen Tritten traktiert. Auch sie habe mehrmals auf das Opfer eingetreten. "Ich wollte auch dazugehören", sagte die 17-Jährige zur Begründung. Als ihr Bekannter immer weiter auf den Mann eintrat, habe sie versucht, ihn von ihm weg zu ziehen. "Aber ich hatte keine Chance." Als sie schließlich bemerkten, dass der 54-Jährige tot war, hätten sie noch versucht, ihn wiederzubeleben.

"Es war meine Idee, die Leiche auf die Gleise zu legen", sagte die junge Frau. "Es sollte aussehen wie ein Selbstmord." Sie habe dem Hauptangeklagten dabei geholfen und später auch das Blut weggewischt. dpa

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