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  3. Traunstein: Mord an Rentnerehepaar: Tatversion des Angeklagten ist wohl falsch

Traunstein
10.02.2015

Mord an Rentnerehepaar: Tatversion des Angeklagten ist wohl falsch

In dem Gerichtsprozess um den Mord an einem Rentnerehepaar haben zwei Gutachten nun gezeigt, dass die Tatversion des Angeklagten wohl nicht stimmen kann.
Foto: Uli Deck / Symbolbild (dpa)

Zwei Gutachten im Prozess um den Mord an einem Rentnerehepaar haben gezeigt, dass die Tatversion des Angeklagten wohl nicht stimmen kann.

Im Prozess um den Mord an einem Rentnerehepaar haben Sachverständige der Tatversion des Angeklagten widersprochen. Sowohl das rechtsmedizinische als auch das blutanalytische Gutachten kommen zu dem Schluss, dass der Ex-Justizwachtmeister mehrmals mit einem Dachgepäckträger auf die Frau einschlug.

"Das Geständnis war nicht richtig", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag zu dem 58-Jährigen. "Sie haben nicht nur einmal auf die Frau eingeschlagen." Der mutmaßliche Täter muss sich seit Ende Januar wegen Doppelmordes vor dem Traunsteiner Schwurgericht verantworten.

Mord an Rentnern in Traunstein: Leichen waren im Wald versteckt

Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ausgesagt, das Metallteil nur einmal gegen den Kopf der 63-Jährigen geschlagen zu haben. Grundsätzlich gestand er aber, seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau am Pfingstmontag 2014 in deren Ferienhaus in Aschau in Chiemgau getötet zu haben.

Die Leichen versteckte er in einem Wald. Von einem Unbeteiligten ließ er 4000 Euro vom Konto des Mediziners abheben, den er mit einem Küchenmesser erstochen hatte. Der 58-Jährige sieht sich als Justizopfer, da ihm zu Unrecht die Betreuung seiner demenzkranken Mutter entzogen worden sei.

Der Prozess wird Anfang März mit der Vernehmung einer Psychologin fortgesetzt, die den depressiv veranlagten Ruheständler behandelte. Die Urteilsverkündung ist für den 5. März geplant. dpa / lby

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