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Mordfall Peggy
25.12.2018

Tatverdächtiger wieder frei - Ermittler prüfen Beschwerde

Peggys Grabstein in Nordhalben. Die Niederschläge der letzten Tage lassen es so aussehen, als laufe dem Mädchen eine Träne über die Wange.
Foto: Holger Sabinsky-Wolf

Wie geht es weiter im Fall Peggy? Nach der Entlassung des 41-jährigen Tatverdächtigen aus der U-Haft, könnten die Ermittler gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Im Mordfall Peggy prüfen die Ermittler nach der Freilassung des Tatverdächtigen das weitere Vorgehen. Sie wollen nun die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth eingehend prüfen. Anschließend werde darüber entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt werden soll, hieß es. 

Der vor zwei Wochen verhaftete Tatverdächtige ist seit Heiligabend wieder auf freiem Fuß, das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aufgehoben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Der Anwalt des Mannes hatte in der vergangenen Woche Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. 

Teilgeständnis des 41-Jährigen kann nicht gegen ihn verwendet werden

Laut Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei hatte das Amtsgericht einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Die Spuren am Ablageort der Leiche Peggys begründeten kein Tötungsdelikt.  

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

41-Jähriger bestritt, Peggy getötet zu haben

Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben, dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltestelle übernommen. Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Ermittler verdächtigten ihn dennoch, Täter oder Mittäter gewesen zu sein. Vor zwei Wochen wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen. (dpa/lby)

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