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Ingolstadt
19.03.2015

Mordfall Rupp: Wollte die Polizei ein Geständnis erzwingen?

Der Mercedes, den angeblich der Schrotthändler entsorgt haben soll, um die Mörder von Rudolf Rupp zu decken, wurde später aus der Donau gefischt.
Foto: Barbara Wild (Archiv)

Es begann damit, dass ein Bauer spurlos verschwand. Der Berufungsprozess im Zusammenhang mit dem Mordfall Rupp ist nun geplatzt. Was bedeutet das?

Sitzungssaal II im Landgericht Landshut war am Donnerstag für diesen Prozess reserviert, doch selbst die Protokollführerin wartete ahnungslos auf Richter, Angeklagten, Anwälte und Staatsanwalt: Das Berufungsverfahren gegen den Schrotthändler aus dem Donaumoos fand nicht statt.

Der Mann war wegen Falschaussage angeklagt. Er hatte behauptet, dass ihm während einer Vernehmung bei der Kripo Ingolstadt ein Polizeibeamter seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten habe. Der Polizist habe dabei gesagt: „Es geht schließlich um Mord, da dürfen wir alles!“ Er habe damit ein Geständnis erzwingen wollen.

Wie in unserer Ausgabe gestern ausführlich dargestellt, soll sich der Vorfall vor knapp zehn Jahren ereignet haben. Damals ermittelte die Ingolstädter Kriminalpolizei im Mordfall Rudi Rupp aus Heinrichsheim bei Neuburg. Der damals 52 Jahre alte Bauer war im Oktober 2001 spurlos verschwunden.

2009 wurde der Mercedes des Bauern mit seiner Leiche hinter dem Steuer in der Donau gefunden

Vier Jahre später ließ die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Familie verhaften und warf ihr vor, den Mann getötet und seine Leiche den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen zu haben. Den ebenfalls verschwundenen Mercedes des Landwirts soll der heute 64 Jahre alte Schrotthändler aus dem Donaumoos spurlos beseitigt haben, glaubte die Staatsanwaltschaft. Die Familie wurde verurteilt und kam in Haft.

Aber dann blieb so gut wie nichts mehr übrig von dem, was die Anklage behauptet hatte. Denn im März 2009 wurde der Mercedes des Bauern mit seiner Leiche hinter dem Steuer in der Donau gefunden. Das Verfahren wurde neu aufgerollt. Die Wiederaufnahme am Landgericht Landshut endete mit Freisprüchen.

In diesem Prozess erzählte der Schrotthändler im Zeugenstand die Geschichte mit der Pistole. Daraufhin klagte ihn die Staatsanwaltschaft Landshut an. In der ersten Instanz wurde der Mann von diesem Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Das war im Dezember 2012. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung ein. Die Anwälte deshalb, weil der Mann damals wegen eines anderen Falschaussage-Vorwurfs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Polizeisprecher: „Wichtig, dass wir diese Kuh jetzt mal vom Eis haben und der Fall zu den Akten kommt“

Aber die zweite Instanz gestern platzte: Beide Seiten zogen ihre Berufungsanträge überraschend zurück. Weshalb? „Das ging auf eine Initiative der Anwälte zurück“, sagt Hildegard Bäumler-Hösl, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut. Man habe „aufgrund der persönlichen Lebensumstände des Angeklagten“ auf die Berufung verzichtet. Stimmt alles nicht ganz so, sagt dagegen Rechtsanwältin Regina Rick, die den Schrotthändler zusammen mit Klaus Wittmann vertritt: Ihr Mandant sei tatsächlich gesundheitlich nicht auf der Höhe, aber „die Staatsanwaltschaft hat schon vor Monaten angeregt, den Fall jetzt so abzuschließen“. Für Rick ist nun eines klar, was die Sache mit der Pistole betrifft: „Es bleibt so stehen, dass wahr ist, was unser Mandant gesagt hat, und dass gelogen ist, was die Kriminalpolizisten vor Gericht ausgesagt haben!“

Und wie reagiert man bei der Kripo in Ingolstadt darauf, dass das Urteil der ersten Instanz nun rechtskräftig wird? Zunächst, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord, sei „wichtig, dass wir diese Kuh jetzt mal vom Eis haben und der Fall zu den Akten kommt“. Was den Verdacht gegen die Beamten anbelangt, so besteht polizeiintern nach wie vor keiner: „Wir haben keine Veranlassung, an den Aussagen der eingesetzten Kollegen und der Rechtmäßigkeit der bei dieser Vernehmung angewandten Maßnahmen zu zweifeln“, sagte der Sprecher.

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