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Bayern
10.05.2019

Mordversuch mit VW-Bus: Mann muss sieben Jahre in Haft

Im Landgericht München II fiel das Urteil gegen Mike G.
Foto: Matthias Balk, dpa

Weil er versucht haben soll, den Lebengefährten seiner Ex-Freundin mit einem Kleinbus zu überfahren, muss ein 33-Jähriger lange ins Gefängnis.

Mit dem Kleinbus durch die Hecke, um den neuen Lebenspartner der Ex-Freundin zu töten - wegen versuchten Mordes muss ein 33-Jähriger für sieben Jahre ins Gefängnis. Der Mann habe den neuen Lebenspartner seiner Ex-Freundin aus Verärgerung über die Trennung töten wollen, begründete der Richter am Landgericht München II die Strafe am Freitag. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil sorgfältig zu prüfen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter streitet Mordversuch mit VW-Bus ab

Der verurteilte Kfz-Mechaniker hatte im Prozess zwar gestanden, mit seinem VW-Transporter Mitte Juni 2018 im oberbayerischen Indersdorf (Landkreis Dachau) in die Terrassentür seiner ehemaligen Freundin gefahren zu sein. Einen Mordversuch hatte er aber mehrfach abgestritten. Dem Richter zufolge lag ein Tötungsvorsatz "allerspätestens mit dem Durchbrechen der Hecke" vor.

In der Anklage hatte es zu Prozessauftakt vor gut zwei Wochen geheißen, der gebürtige Cottbusser habe auch seine Ex-Freundin umbringen wollen und zudem den Tod von deren Tochter in Kauf genommen.

Angeklagter steigt aus und rennt hinter Ex-Freundin her

Nachdem der Mann mit dem Wagen in das Haus gefahren war, war er seiner flüchtenden Ex-Freundin hinterher gerannt und hatte sie zu Boden gedrückt. Der Richter urteilte nun, dass der Angeklagte sich zu diesem Zeitpunkt dazu entschieden hatte, die 30 Jahre alte Frau nicht zu töten. Eine Gefährdung des Kindes lag nach seiner Einschätzung nicht vor.  (dpa)

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