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München
29.11.2019

Mountainbiker streiten wegen Pinkelpausen vor Gericht

Pause machen muss bei einer Radreise sein - doch manchem kann das ständige Anhalten auch zu viel werden.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbol)

Drei Mountainbiker aus Bayern wollten sportlich die Alpen überqueren, doch die Tour wurde für sie zur Enttäuschung. Jetzt musste ein Richter eingreifen.

Man stelle sich vor, man begibt sich mit guten Freunden auf eine Fahrradtour. Schönes Wetter, schöne Landschaft, schöne Strecke – und alle halbe Stunde muss einer der Teilnehmer zum Biesen. Das kann sportlich versierten Radlern schon mal den Ausflug vermiesen. Und in seltenen Fällen sogar vor Gericht führen, so wie im Falle dreier Mountainbiker aus Nürnberg.

Sie hatten bei einem Reiseveranstalter eine „Transalp Fountain Rad Tour“ gebucht – mit dem Zweirad sollte es von Braunau bei Garmisch über die Alpen bis zum Gardasee gehen. Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition. 1258 Euro ließen sich die drei Männer den Spaß kosten, der am Ende aber wohl keiner war. Das jedenfalls sagten die Radler vor dem Amtsgericht München, wo sie einen Teil ihres Geldes zurückforderten.

Was die Radler an der Alpenüberquerung störte

Denn: Statt der versprochenen 400 Kilometer seien nur 364 zurückgelegt worden, 100 davon auf Asphalt. Der Reiseführer sei nicht gut genug trainiert gewesen, habe Autofahrer, Radler und Fußgänger angepöbelt und, zu allem Überfluss, habe er zu viele Pinkelpausen eingelegt.

Alles zusammen war das zu viel des Unguten, befanden die enttäuschten Alpenüberquerer und zogen vor Gericht. Einer der Männer wollte von dem Veranstalter aus dem Landkreis München seine 1258 Euro komplett zurück haben, die beiden anderen hätten sich mit einer Rückerstattung in Höhe von 40 Prozent zufrieden gegeben. Am Ende bekam jedoch keiner auch nur einen Cent. Das Gericht wies die Klage zurück, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel wohl schon im Oktober.

Weil in den Reiseunterlagen keine bestimmte Strecke zugesichert worden sei. Aus der Reisebeschreibung zudem nicht hervorgegangen sei, „dass die Reise als ein sportliches (Hochleistungs-)Programm angeboten wurde, um den Teilnehmer einen bestimmten Trainingserfolg zu versprechen“, heißt es im Urteil. Wartezeiten gehörten bei dieser Art von Reise zum gewöhnlichen Ablauf. Und auch die Unhöflichkeit des Guides gegenüber anderen Teilnehmern keinen Fehler der Reise dar. (mit dpa)

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29.11.2019

Weil der Artikel hier kostenlos ist, kann der Verfasser sich wohl das - schon in der Grundschule empfohlene - nochmalige Durchlesen des Textes sparen, oder? Ganze Wörter fehlen in den Sätzen.