Ab heute gilt am Münchner Hauptbahnhof striktes Alkoholverbot
Rund um den Hauptbahnhof in München darf ab August ganztägig kein Alkohol getrunken werden. Die Stadt will damit die Trinkerszene von dort verscheuchen.
Rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt ab August nun ganztägig ein Alkoholverbot. Bislang war die Regelung, wonach auf den Straßen und Plätzen entlang des Verkehrsknotenpunktes weder Alkohol getrunken noch "zum Zwecke des dortigen Verzehrs" mitgeführt werden durfte, auf die Nachtstunden beschränkt. Nach guten Erfahrungen in der Nacht will die Stadt den Hauptbahnhof nun mit dem Rund-um-die-Uhr-Verbot für die Trinkerszene endgültig uninteressant machen. Profitieren sollen davon Reisende, Geschäftsleute und Anwohner gleichermaßen.
In der Nacht war Alkohol am Münchner Hauptbahnhof bereits verboten
Das Verbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr galt schon seit Januar 2017. Seither ist die Zahl alkoholbedingter Straftaten deutlich zurückgegangen. In Nürnberg wurde das nächtliche Verbot Ende vergangenen Jahres ebenfalls ganztägig ausgeweitet, um Schlägereien und Pöbeleien Herr zu werden. Auch dort zog die Polizei auf Anfrage ein positives vorläufiges Fazit.
Das Münchner Verbot wird nur zeitlich, nicht aber räumlich ausgeweitet; der bisherige Geltungsbereich bleibt unverändert. Ausgenommen sind und bleiben die Restaurants und Freischankflächen in der Verbotszone. Auch Bürger, die ein Tragerl Bier eingekauft haben oder eine Flasche Rotwein mit zu Freunden bringen, bekommen keine Probleme. Den Abhängigen, die ihre Treffpunkte derweil verlagert haben, soll nach dem Willen des Stadtrats künftig eine "Trinkerstube" in Bahnhofsnähe als Aufenthaltsort zum erlaubten Konsum zur Verfügung gestellt werden. (dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.