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München
03.05.2017

Mann soll Schwester ermordet haben: Prozess geht weiter

Der Prozess wird am Landgericht München fortgesetzt.
Foto: Matthias Balk, dpa

Der Prozess um den Mord an einer 39-jährigen Frau aus München wird am Münchner Landgericht fortgesetzt. Der 37-jährige Bruder der Toten wird beschuldigt, sie erdrosselt zu haben.

Für den Mord an seiner Schwester soll ein Mann nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang hinter Gitter. Die Verteidigerin des 37-Jährigen sieht hingegen den Tatbestand des Mordes nicht erfüllt und forderte am Mittwoch vor dem Landgericht München I eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags. Ein Urteil wird am 15. Mai erwartet. 

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, seine Schwester infolge eines Streits in ihrer Wohnung in München im Februar 2016 mit der Schnur eines Schuhbeutels erdrosselt zu haben. Nach seiner Aussage war das Opfer im Umgang sehr schwierig gewesen und hatte ihn seit der Kindheit immer wieder gedemütigt und herablassend behandelt. Die Schwester der beiden bestätigte das. Das spätere Opfer habe ihn geschlagen und getreten und sich in der Jugend auch sexuell an ihm vergangen, hatte der 37-Jährige unter anderem ausgesagt. 

Der körperlich überlegene Bruder habe die Erniedrigungen und Demütigungen aber immer ausgehalten und sich nicht gewehrt, führten Staatsanwalt und Verteidigerin aus. Beide waren sich einig, dass der Angeklagte den Wunsch gehabt habe, den jahrelangen Erniedrigungen ein für alle mal ein Ende zu setzen und die Schwester deshalb tötete. 

Ist das Erdrosseln der eigenen Schwester Mord oder Totschlag?

Die Verteidigerin argumentierte, das Verhalten ihres Mandanten zur Tatzeit sei eine Ausnahme und das Ergebnis einer jahrelangen seelischen Ausbeutung gewesen. Er habe seine Schwester trotzdem geliebt und empfinde Reue, die er auch mit seinem Geständnis vor Gericht gezeigt habe. 

Der Staatsanwaltschaft hingegen erläuterte, wer die Energie aufbringe, einen anderen Menschen über einen Zeitraum von drei Minuten zu drosseln, dem gehe es darum, den anderen umzubringen. Der Angeklagte habe die Arglosigkeit des Opfers ausgenutzt.

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AZ/dpa

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