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München
11.10.2018

NSU-Prozess kostete mehr als 30 Millionen Euro

Das Oberlandesgericht München hat Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Mehr als fünf Jahre dauerte der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe & Co. Der Gerichtspräsident hat Vorschläge zur Beschleunigung von Großverfahren gemacht.

Der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte hat unter dem Strich mehr als 30 Millionen Euro gekostet. Der Präsident des Münchner Oberlandesgerichts (OLG), Peter Küspert, bezifferte die bislang addierten Kosten am Donnerstag auf 27,5 Millionen Euro. Diese Summe, darunter etwa die Kosten für Verteidiger und Nebenklage-Anwälte, sei aber noch nicht endgültig, voraussichtlich kämen am Ende nochmals einige Millionen Euro hinzu. Die Kosten des Ermittlungsverfahrens sind dabei nicht eingerechnet. "Gerechtigkeit hat ihren Preis", betonte Küspert ganz ausdrücklich.

"Das ist ja ein absolut singuläres Großverfahren einer noch nie dagewesenen Dimension gewesen", sagte Küspert. In den mehr als fünf Jahren Verfahrensdauer seien mehrere Tausend Anträge gestellt worden, darunter alleine fast 3000 Beweisanträge und 57 Befangenheitsanträge. Der Stoff umfasse 1200 Aktenbände mit mehreren 100.000 Seiten.

NSU-Prozess: Küspert fordert Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung

Küspert betonte, die Justiz habe gezeigt, dass sie auch mit solchen Großverfahren und Herausforderungen gut umgehen könne. Dennoch schlug der OLG-Präsident aufgrund der Erfahrungen aus dem NSU-Prozess zweierlei Dinge vor, um derartige Verfahren zu beschleunigen: Zum einen plädierte Küspert dafür, es bei großen Verfahren ins Ermessen des Vorsitzenden Richters zu stellen, Gruppen von Nebenklägern zu bilden, die dann gemeinsam von einem Anwalt vertreten werden. Hintergrund ist, dass es im NSU-Prozess 93 Nebenkläger gab, oft mehrere für einen Komplex, die von 59 Anwälten vertreten wurden.

Zum zweiten plädierte Küspert dafür, die Regelung, dass trotz offener Befangenheitsanträge bis zum übernächsten Verhandlungstag weitergemacht werden darf, auf die Phase der Plädoyers auszuweiten. Bislang dürfen Plädoyers nicht fortgesetzt werden, wenn ein Befangenheitsantrag gestellt wird. Das hatte den NSU-Prozess gerade in der rund einjährigen Plädoyer-Phase nochmals mehrfach verzögert.

Der NSU-Prozess um die Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds", darunter zehn Morde an vorwiegend türkisch- und griechischstämmigen Menschen, war im Juli zu Ende gegangen. Zschäpe wurde als Hauptangeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Verteidiger und Anklage haben aber angekündigt, in Revision zu gehen. (dpa)

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