Vergewaltigung mit Wolfsmaske: Mann soll Opfer gezielt ausgesucht haben
Die Vergewaltigung einer Elfjährigen schockte 2019 München: Der Täter trug eine Wolfsmaske. Der Mann hat die Tat bereits eingeräumt, bestreitet aber den Vorsatz.
Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Nach dem Vorfall im Sommer 2019 begann am Mittwoch (9.30 Uhr) vor dem Landgericht München I der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Er hat die Vorwürfe nach Angaben seines Anwalts bereits gestanden. "Mein Mandant hat ein schonungsloses schriftliches Geständnis über mich abgegeben, um dem Mädchen wenigstens im Nachgang eine intensive Befragung zu ersparen", sagte sein Anwalt nach der Tat.
Ermittler fanden die Wolfsmaske nach der Vergewaltigung in einem Abfallcontainer
Der Mann soll das damals elf Jahre alte Mädchen im Münchner Stadtteil Obergiesing missbraucht haben. Die Wolfsmaske fanden die Ermittler später in einem Abfallcontainer in der Nähe seines Wohnortes, nachdem der Angeklagte ihnen gesagt hatte, wo sie suchen müssen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann sein Opfer möglicherweise gezielt ausgesucht hat. Wie es in der zu Prozessbeginn am Dienstag vor dem Landgericht München I verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind schon vor der Tat im Juni 2019 in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte.
Der Anwalt des heute 45-jährigen Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte, bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. "Es gab so ein gewisses Hin- und Her: Soll ich? Soll ich nicht?"
Ansonsten räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein. "Mit einer Entschuldigung lässt sich das Geschehene nicht wieder gutmachen. Er möchte aber, soweit das möglich ist, aufrichtig um Verzeihung bitten."
München: Vor der Tat hatte der Vergewaltiger Lockerung im Maßregelvollzug erhalten
Der Fall wirft auch die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern auf. Der Mann, damals Anfang 40, befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs, weil er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft ist.
Vor der Tat war er für einige Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und lebte zuletzt in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. Dieses sogenannte Probewohnen war eine Lockerungsstufe im Maßregelvollzug. Seit der Tat befindet sich der Mann wieder in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik.
Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es davon 14 Einrichtungen.
Ende 2019 waren 2884 Menschen im Freistaat im Maßregelvollzug
Nach den aktuellesten Daten des bayerischen Sozialministeriums befanden sich Ende 2019 insgesamt 2884 Menschen im Freistaat im Maßregelvollzug. Im Jahr davor waren es 2772, Ende 2017 waren es 2489. Wer wegen einer psychischen Erkrankung untergebracht wurde, verbrachte 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psychiatrie. Suchtkranke blieben dort durchschnittlich 1,42 Jahre.
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