Vom Ex mit HIV angesteckt: Frau bekommt 71.000 Euro
Weil sich eine heute 60-Jährige bei einem Mann mit HIV infiziert haben soll, fordert die Frau Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht München hat jetzt ein Urteil gefällt.
Im Rechtsstreit zwischen einer Frau und dem Mann, der sie mit dem Aids-Erreger HIV angesteckt haben soll, hat das Oberlandesgericht München das Urteil verkündet. Der Mann muss 71.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen an die heute 60-Jährige zahlen. Außerdem muss er die Anwaltskosten übernehmen und für eventuelle materielle und immaterielle Schäden, die der Frau künftig entstehen, zu zwei Dritteln aufkommen. Die Klägerin hatte in dem Zivilprozess eigentlich 160.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Der Mann machte nie einen Aidstest
Die heute 60-Jährige hatte den Mann 2012 kennengelernt und nach eigenen Angaben vor dem ersten Sex einen Aidstest verlangt, weil seine frühere Lebensgefährtin an einer Immunschwäche gestorben war. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen Aidstest gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung. Daraufhin schlief die Klägerin im Juli 2012 zum ersten Mal mit dem Mann. Einige Monate später stand fest, dass auch sie HIV positiv ist.
Schmerzensgeld: Die Klägerin will mehr
Das Landgericht München hatte in vorheriger Instanz ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro bewilligt, wogegen der Beklagte Rechtsmittel einlegte. Die Klägerin wiederum legte Anschlussberufung ein und erhebt nun wieder ihre Ursprungsforderung von 160.000 Euro. dpa
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