
Wer ist schuld am Unfalltod einer jungen Frau? - Heute Urteil

Eine junge Frau kommt von der A8 ab. So unglücklich, dass Retter sie nicht finden. Die Eltern klagen auf Schmerzensgeld. Heute soll das Urteil fallen.
Nach dem Tod einer jungen Frau bei einem Verkehrsunfall in Dasing (Kreis Aichach-Friedberg) verkündet das Oberlandesgericht (OLG) in München am Donnerstag (14.50 Uhr) das Urteil in einem Schmerzensgeldprozess. Die Eltern des Opfers verlangen rund 26.000 Euro vom Freistaat, weil die Polizei das Wrack mit der sterbenden 24-Jährigen nicht gefunden hatte. In erster Instanz waren die Eltern vor dem Augsburger Landgericht gescheitert. In der mündlichen Verhandlung im März hatte auch der OLG-Senat klar gemacht, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe. Es wird daher erneut mit einer Abweisung gerechnet.
Die 24-Jährige hatte im Juli 2015 nachts auf der Autobahn 8 (Stuttgart-München) einen Unfall. Sie war bei Dasing aus ungeklärtem Grund von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Wagen eine Böschung hinabgestürzt. Zwei Zeugen beobachteten den Unfall und alarmierten die Rettungskräfte.
Polizei und Feuerwehr fanden das Auto nicht
Polizei und Feuerwehr fanden das Auto allerdings in der Dunkelheit nicht. Denn an der Leitplanke und einem Schutzzaun wurden keine Schäden festgestellt, die auf den Unfall deuteten. Erst am nächsten Morgen, acht Stunden später, fand ein Spaziergänger das Auto der 24-Jährigen, die Fahrerin war mittlerweile gestorben. Die klagenden Eltern gehen davon aus, dass ihre schwer verletzte Tochter hätte gerettet werden können, wenn sie früher gefunden worden wäre. Das Landgericht betrachtete das tragische Geschehen dennoch als eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände, wofür den Beamten kein Vorwurf zu machen sei. (dpa)
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