Muss Augsburg 28 Millionen zurückzahlen?
Fehler bei Förderantrag für Kindergärten
Die Stadt Augsburg könnte gut 28 Millionen Euro an den Freistaat zurückzahlen müssen, weil es bei der Beantragung von Fördermitteln für den Kita-Betrieb einen Fehler gegeben hat. Demnach wurden Fördergelder für die Kinderbetreuung durch freie Träger (z.B. Wohlfahrtsverbände und Kirchen) von der Stadt für das Jahr 2016 zu spät beantragt. Die Folge ist, dass der Freistaat die zunächst erfolgte Bewilligung inzwischen für problematisch hält.
Ob die Stadt die Summe nun tatsächlich zurückzahlen muss, ist offen. Es gibt Gespräche zwischen der Stadt und der zuständigen Regierung von Schwaben, wie die Kuh vom Eis zu bekommen ist. Allerdings handelt es sich um eine rechtlich komplexe Materie. Nicht betroffen von einer etwaigen Rückforderung wären die Kindergärten.
Zu dem Versäumnis war es laut Stadt Augsburg gekommen, weil ein Mitarbeiter des Jugendamtes überraschend krank wurde und technische Probleme hinzukamen. Der Antrag fürs Jahr 2016 hätte bis spätestens 30. Juni 2017, einem Freitag, bei der Regierung von Schwaben eingehen müssen, tatsächlich passierte dies dann erst am Montag.
„Wir wollen hier nichts schönreden, die Frist wurde überschritten. Wir ärgern uns, dass trotz aller organisatorischen Vorkehrungen so ein gravierender Fehler passieren konnte“, so Sozialbürgermeister Stefan Kiefer (SPD). Inzwischen laufen Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen des Freistaats, an denen auch Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) beteiligt ist. (skro)
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