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  3. Prozess in München: Mutmaßlicher Salafist bestreitet vor Gericht Anschlagspläne

Prozess in München
18.06.2019

Mutmaßlicher Salafist bestreitet vor Gericht Anschlagspläne

Am Münchner Landgericht beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen Salafisten, der einen Anschlag geplant haben soll.
Foto: Sven Hoppe

Ein Münchner soll einen islamistisch motivierten Bombenanschlag geplant haben. Eine Bauanleitung findet die Polizei in seiner Wohnung. Er bestreitet die Pläne.

Zum Auftakt im Verfahren gegen einen mutmaßlichen islamistisch motivierten Bombenbauer hat der 29-jährige Angeklagte die Vorwürfe gegen ihn bestritten. Entgegen der Anklageschrift habe er keinen Sprengstoffanschlag geplant, sagte sein Verteidiger Adam Ahmed am Dienstag vor dem Landgericht München I. Er hänge auch nicht der salafistischen Ideologie an, wie es die Münchner Generalstaatsanwaltschaft behauptet. Der Angeklagte schwieg.

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mann einen terroristischen Anschlag im Sinne des Heiligen Kriegs geplant haben. Dafür soll sich der Münchner zwischen 2016 und 2017 eine Bauanleitung, Bestandteile von Sprengstoff und anderes Zubehör beschafft haben. Zudem habe er in einer Chatgruppe angekündigt, er wolle "Spione" und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes töten. Die Unterhaltung war beim Bundesamt für Verfassungsschutz mitgelesen worden.

Anschlagsvorwürfe: Angeklagter unterstellt den Behörden Fehler

Bei einer Hausdurchsuchung im September 2017 stellten Ermittler neben der Anleitung auch Schwefelsäure, Metallkugeln und Feuerwerkskörper bei dem Beschuldigten sicher. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Anklage lautet unter anderem auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Für das Verfahren sind sechs Prozesstage angesetzt.

Nach Willen von Verteidiger Ahmed sollten mehrere Beweise nicht zugelassen werden. Der Anwalt argumentierte, sein Mandant sei während der Ermittlungen im Herbst 2017 nicht richtig über seine Rechte belehrt worden. Zudem sei er selbst zu spät über einen Termin beim Haftrichter informiert worden. Daher dürften sowohl Aussagen, die der Angeklagte damals gemacht hatte, als auch mehrere Beweisstücke nicht im Verfahren verwendet werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Der Salafismus ist eine extrem konservative Strömung des Islams. Seine Anhänger beziehen sich vor allem auf den Koran und verstehen ihn im wörtlichen Sinne. Sie sehen sich als Verfechter eines unverfälschten Islams. Reformen und jede Form von Modernisierung lehnen sie ab. (dpa)

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