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  3. Prozess: Mutter aus Lindau erstickt ihr eigenes Kind

Prozess
03.03.2020

Mutter aus Lindau erstickt ihr eigenes Kind

Ganz leise erzählte die Angeklagte vor Gericht von der Tat.
Foto: Hildenbrand, dpa

Plus Eine psychisch kranke Mutter tötet ihr Kind und wird freigesprochen. Doch der Bundesgerichtshof hebt dieses Urteil auf. Ist die Frau doch schuldfähig?

Ihr Freund hat sich das Leben genommen. Deswegen weiß die Frau nicht, wie es weitergehen soll. Sie sieht keine Zukunft für sich und ihre Tochter. Nur noch einen Ausweg weiß sie: Sie will sich umbringen und ihr neunjähriges Kind mit in den Tod nehmen. Im September 2016 erstickt die depressive Frau in Lindau am Bodensee ihre Tochter nachts mit einem Kissen. Danach nimmt sie selbst eine Überdosis Tabletten – und überlebt. Ist die Angeklagte schuldunfähig oder nicht? Um diese Frage geht es in dem Prozess, der am Dienstag vor dem Kemptener Landgericht fortgesetzt wurde.

Die Mutter hat alles gestanden

Die 50-jährige Frau auf der Anklagebank hat alles gestanden. Sie muss sich nach wie vor wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Wie die Strafkammer betonte, sei auch eine Verurteilung wegen Mordes denkbar. In erster Instanz wurde die Mutter von der ersten Strafkammer des Landgerichts freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revison eingelegt und der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil kassiert. Ganz leise und kaum vernehmbar erzählt die Mutter von zwei weiteren, inzwischen erwachsenen Kindern von ihrer persönlichen Situation und von der Tat. Nach zwei in die Brüche gegangenen Beziehungen war sie seit 2005 mit einem Mann aus Nigeria liiert, der von ihrer Familie aber abgelehnt worden sei. 2007 kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Die Partnerschaft der beiden war wohl nicht unproblematisch.

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