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Nervenärztetag
23.10.2011

Mythos Ludwig II.: Ein nahezu schizophrener Mörder?

Auf einer Tagung beschäftigten sich bayerische Nervenärzte mit König Ludwig II..
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Auf einer Tagung beschäftigten sich bayerische Nervenärzte mit König Ludwig II..
Foto: dpa

Peter Gauweiler nähert sich dem Märchenkönig auf juristische Weise. Und ein Psychiater sieht im Monarchen einen Mann, der starb, weil ihn ein Mord überanstrengte.

Seinem Ruf als Mann für Law and Order, für Recht und Ordnung, wurde der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler wieder einmal gerecht – näherte er sich dem Mythos König Ludwig doch auf jene Art und Weise an, die dem früheren bayerischen Minister und Doktor der Juristerei nahe steht: der rechtlichen. Und dabei kam er bei der 85. Jahrestagung der bayerischen Nervenärzte im Bildungswerk der bayerischen Bezirke in Irsee (Ostallgäu) zu dem Resultat, dass der Märchenkönig Opfer eines völlig „unrechtmäßigen Staatsstreiches“ wurde. Und belegt dies mit dem Blick in die damalige Rechtslage.

Den Gutachter erwürgt und dabei selbst gestorben

Der ausgewiesene Ludwig-Experte Professor Hans Förstl, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik an der TU München, ergänzte diese Position um eine fundierte und zugleich provokante Diagnose zum Geisteszustand des Monarchen: Demnach sei Ludwig eine „schizotype Persönlichkeit“ gewesen (also in einem Zustand unweit der Schizophrenie), er habe seinen Gutachter Dr. Bernhard von Gudden am Starnberger See schlicht und ergreifend erwürgt und sei dabei selbst an Überanstrengung gestorben.

Gauweiler wusste die zahlreichen Psychiater bei Tagung, viele von ihnen Leiter bedeutender Kliniken im Freistaat, mit einer klaren Beweisführung zu begeistern. Aus persönlichem Interesse habe er die Umstände der Entmündigung des Herrschers im Jahre 1886 analysiert – mit einem Blick ins Gesetz. „Wie wurde seinerzeit ein alkoholkranker Bierkutscher entmündigt, der regelmäßig seine Ehefrau verprügelte?“, fragte Gauweiler. Bayern sei damals viel mehr Rechtsstaat gewesen, als man heute meine. Ein solcher Vorgang war in der Zivilprozessordnung des Deutschen Reiches klar geregelt. Demnach konnte eine Entmündigung nur durch ein Amtsgericht vorgenommen werden, das Sachverständige hinzuzieht. Der Betroffene habe dann einen Monat Zeit, diese Sache anzufechten, ihm müsse zudem ein Anwalt zur Seite gestellt werden.

"Die Irrenärzte haben Ludwig niemals angehört"

Die sachverständigen Irrenärzte sind in jedem Fall gehalten, den zu Entmündigenden persönlich anzuhören. „Ludwig ist aber niemals angehört worden. Er hatte nie die Gelegenheit, sich auch nur vor einer Amtsperson zu äußern“, schwadronierte Gauweiler. Stattdessen sei er einfach per Beschluss der bayerischen Regierung für unzurechnungsfähig erklärt worden. Und das Gutachten, auf dem diese Entscheidung fußte, hatte Dr. Gudden nicht etwa nach einer Untersuchung von Angesicht zu Angesicht gestellt – sondern ausschließlich nach Aktenlage. Unter anderem wurde Ludwig auch für „originär geisteskrank“ gehalten, „weil er Mitgefühl für Frankreich gezeigt habe“, so Gauweiler, damit viel Gelächter erntend. „Das ganze Verfahren war nicht rechtens“, so Gauweiler. Ludwig wurde dann nach Schloss Berg am Starnberger See gebracht – „sein royales Guantanamo“.

"Der König musste geschlachtet werden"

Motiv für die Entmündigung war für den Politiker, dass Ludwig II. – bei Einkünften von fünf Millionen Reichsmark jährlich – 14 Millionen Reichsmark Schulden hatte. Und weil ihm Reichskanzler Bismarck in einem Brief geraten habe, seine angefangenen Schlossprojekte auch zu beenden, zur Zierde des Landes. Das habe die bayerische Regierung als unbotmäßige Einmischung verstanden, „damit war die Machtfrage gestellt“, so Gauweiler. Der König musste „geschlachtet werden“.

Ebenfalls markige Worte, wenn auch aus psychiatrischer Sicht, fand Professor Förstl. Gehe man davon aus, dass beispielsweise die Befragungen von Dienern nicht gefälscht sind, könne man unter Hinzuziehung etwa des Autopsieberichtes und eigener Quellen des Königs (Tagebücher) heute diagnostizieren, dass der König kurz vor der Schizophrenie stand. Zudem sei seine Persönlichkeit durch eine Schrumpfung des Frontalgehirns krankhaft verändert gewesen.

Nachdem am Hals von Guddens Würgemale gefunden wurden, nimmt Förstl an, dass der ohnehin zu Wutausbrüchen neigende über 1,90 Meter große Monarch den nur 1,60 Meter kleinen Mediziner getötet habe. Und als eine häufige Todesursache werde auch heute noch oftmals festgestellt, dass Menschen mit Frontalhirnschäden bei plötzlichen Anstrengungen sterben, so Förstl. Für ihn eine plausible Erklärung der Todesumstände.

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