Hitzige Wortgefechte beim NSU-Prozess
Ein Zeuge aus der mutmaßlichen NSU-Unterstützungsszene wollte am Donnerstag nicht aussagen. Damit löste er ein hitziges Wortgefecht aus.
Der NSU-Prozess drehte sich am Donnerstag um einen Zeugen aus der mutmaßlichen Unterstützerszene des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Das Münchner Oberlandesgericht hat zunächst vergeblich versucht, den Zeugen zu einer Aussage zu bewegen.
NSU-Prozess: Zeuge ein Mitglied der Hammerskins?
Zu Beginn des Verhandlungstages im NSU-Prozess hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Zeugen gleich gefragt, ob er Mitglied der "Hammerskin"-Organisation sei. Der Zeuge verweigerte jedoch die Antwort. Die Hammerskins gelten als militant, ihre Struktur als konspirativ.
Der Anwalt des Zeugen verwies auf das - wie er es nannte - Zeugnisverweigerungsrecht. Nach dem Aussageverweigerungsrecht darf ein Zeuge einzelne Fragen unbeantwortet lassen, wenn er sich sonst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde. Der Anwalt begründete seinen Hinweis damit, dass die Staatsanwaltschaft Dresden früher einmal geprüft habe, ob es sich bei den "Hammerskins" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Allerdings wurde dieses Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Zeuge selber erklärte, er wolle nicht aussagen, weil das seinem "Wertegefühl" widerspreche.
Die Verteidigung des mitangeklagten Ralf Wohlleben unterstützte den Zeugen bei seinem Versuch, nicht auszusagen und lieferte sich teils hitzige Wortgefechte mit Gericht, Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. In einer früheren Sitzung hatte das Gericht dem Zeugen eine Ordnungsstrafe angedroht. Nach der Mittagspause sollte die Verhandlung fortgesetzt werden. dpa/AZ
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