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  3. NSU-Prozess: Ralf Wohlleben muss in U-Haft bleiben: Beschwerde endgültig gescheitert

NSU-Prozess
03.08.2016

Ralf Wohlleben muss in U-Haft bleiben: Beschwerde endgültig gescheitert

Ralf Wohlleben ist mit seiner Beschwerde endgültig gescheitert und muss in Untersuchungshaft bleiben.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Er muss weiterhin in U-Haft bleiben: Ralf Wohlleben ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Seit 2011 wird der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer festgehalten.

Der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies seine Beschwerde dagegen ab und bestätigte damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts München. An den Wertungen sei nichts zu beanstanden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli. Wohlleben sei "des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens weiterhin dringend verdächtig". 

Ralf Wohlleben soll die Mordwaffe des NSU besorgt haben

Seit seiner Festnahme im November 2011 sitzt Wohlleben in U-Haft. Die Karlsruher Richter erwarten, dass seine Haftstrafe bei einer Verurteilung diesen Zeitraum "nicht nur unwesentlich übersteigen" wird. Ihn schon einmal einzeln zu verurteilen, scheide "nach derzeitigem Sachstand" aus, heißt es weiter. (Az. StB 20/16)

Angeklagt ist Wohlleben, weil er die Mordwaffe vom Typ "Ceska" organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen die mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihre Opfer erschossen haben. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, die als mutmaßliche Mittäterin vor Gericht steht. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios. NSU steht für "Nationalsozialistischer Untergrund". dpa

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
6 Bilder
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa
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