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Justiz
19.07.2017

NSU-Prozess: Und plötzlich naht das Ende

Beate Zschäpe steht seit über vier Jahren vor Gericht.
Foto: Michaela Rehle, afp

Nach über vier Jahren endet die Beweisaufnahme. Was jetzt passiert

Eine letzte Chance hätte Beate Zschäpe am Dienstag noch gehabt, um das Ende des NSU-Prozesses hinauszuzögern – mit einem Befangenheitsantrag. Das Gericht hatte beschlossen, sie nicht erneut von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen, wie von ihren drei Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm gewünscht. Nach stundenlangen Beratungspausen winkte Zschäpe aber ab. Zwei Mal fragte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nach. Zschäpe blieb beim Nein, keine Richter-Ablehnung. Wenig später erklärte Götzl die Beweisaufnahme für beendet.

Nach 373 Verhandlungstagen ist damit die größte und schwierigste Etappe dieses Mammutprozesses abgeschlossen. Was jetzt noch folgt, sind die Plädoyers, die letzten Worte der Angeklagten und die Urteile gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Als erste Prozesspartei wird die Bundesanwaltschaft plädieren, und zwar schon ab heute. Bundesanwalt Herbert Diemer kündigte an, das Plädoyer der Anklage werde im Ganzen etwa 22 Stunden dauern. Umgerechnet auf das Pensum einzelner Verhandlungstage bedeutet das in etwa eine Dauer von zwei Prozesswochen.

Kurz nach Beginn der Sommerferien in Bayern könnte die Bundesanwaltschaft fertig sein und hätte dann Strafmaße für die Angeklagten gefordert. Zschäpe droht lebenslange Haft, wenn das Gericht sie der Anklage entsprechend als Mittäterin verurteilt. Ab September wären dann zuerst die Nebenkläger und zum Schluss die Angeklagten mit ihren Plädoyers an der Reihe. Wie lange das dauern wird, ist schwer abzuschätzen. Vielleicht könne das Urteil im Oktober verkündet werden, schätzen mehrere Prozessteilnehmer. Dann wären die zehn Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, darunter die rassistisch motivierte „Ceska-Serie“, die jahrelang für Schlagzeilen sorgte, jedenfalls teilweise juristisch gesühnt. Gegen weitere Beschuldigte ermittelt die Bundesanwaltschaft noch. Ob sie in einem zweiten NSU-Prozess angeklagt werden, ist offen.

Die Beweisaufnahme in dem XXL-Verfahren umfasste ein riesiges Pensum – auch wenn es längere und schwierigere Verfahren in der deutschen Justizgeschichte gibt. 815 Zeugen sagten aus. 42 Sachverständige gaben Einschätzungen zu Waffen, Munition, psychischer Verfassung der Angeklagten oder den detaillierten Todesursachen der Mordopfer. Und mindestens 33 Befangenheitsanträge zählte die Geschäftsstelle des Gerichts. Christoph Lemmer, dpa

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