Nach Urteil in Steuer-Verfahren: Goldfinger-Prozess vor dem Aus
Plus Die Angeklagten gewinnen am Finanzgericht Baden-Württemberg einen wichtigen Prozess. Wie wollen die Ermittler in Augsburg jetzt noch eine Straftat nachweisen?
Wenn man sich viele Jahre mit Strafprozessen beschäftigt hat, dann weiß man, dass die spannendsten Dinge oft nicht im Gerichtssaal passieren, sondern quasi hinter den Kulissen. Oder ganz woanders. Warum sollte das also im großen Augsburger Goldfinger-Prozess anders sein? Ist dieses Steuerstrafverfahren doch ohnehin seit Monaten gespickt mit ungewöhnlichen Episoden. Nun kommt eine neue Wende hinzu, die nicht anders zu bezeichnen ist als spektakulär. Die Angeklagten haben am Dienstag vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg einen Steuerprozess rund um die Goldfinger-Thematik gewonnen. Der Ausgang dieses Verfahrens kann nicht ohne Konsequenzen für den Augsburger Strafprozess bleiben.
Aufgabe der Finanzgerichte ist vor allem, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen unzutreffende Bescheide in Steuersachen zu gewähren. Menschen können sich an ein Finanzgericht wenden, wenn sie meinen, ihr Steuerbescheid sei unrichtig. Sie klagen dann gegen ihr zuständiges Finanzamt. Für Steuerstrafsachen sind die Finanzgerichte nicht zuständig.
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