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19.10.2017

Nachhilfe für Bayerns Politiker

Experte zeigt, was bei Wahlen gerecht ist

Die letzte Mathe-Stunde ist bei den meisten Abgeordneten des bayerischen Landtags schon eine Weile her. Deshalb konnten die Mitglieder des Kommunalausschusses gestern auch nicht jeden Schritt in der Beweiskette des Deggendorfer Mathematik-Professors Johannes Grabmeier nachvollziehen. Das Ergebnis aber war eindeutig: Weder das derzeit geltende noch das von der CSU-Fraktion gewünschte Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung in Gemeinde-, Stadt- und Kreistagen bildet den Willen der Wähler exakt ab. Grabmeier spricht sich deshalb für ein drittes Verfahren aus, das nun gute Chancen hat, Gesetz zu werden – oder auch nicht.

Politisch brisant ist die Frage, weil es über die Reform des Kommunalwahlrechts im März dieses Jahres einen heftigen Disput zwischen der CSU-Fraktion im Landtag und Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer gegeben hat. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, zum alten Verfahren nach d’Hondt zurückzukehren. Dieses Verfahren begünstigt große Parteien, weil bei dieser Art der Umrechnung des Wahlergebnisses in Kreis-, Stadt- oder Gemeinderatssitze zu ihren Gunsten aufgerundet wird. Bei dem derzeit gültigen Verfahren nach Hare-Niemeyer, das 2010 auf Druck der damals in Bayern mitregierenden FDP eingeführt wurde, sind dagegen kleine Parteien im Vorteil.

Die CSU-Fraktion argumentierte, dass durch die Rückkehr zu d’Hondt der „Zersplitterung“ kommunaler Gremien entgegengewirkt werden solle. Seehofer reihte sich sofort bei den Kritikern dieses Vorhabens ein. Er sprach von „Blindflug“ und forderte seine Fraktion auf, die kleinen Parteien oder Wählergruppen respektvoll zu behandeln: „Wir würden massiv Vertrauen entzogen bekommen. Wer dafür Verantwortung übernehmen möchte, soll es tun. Ich jedenfalls nicht.“ Der Zwangslage, entweder den eigenen Vorschlag abzulehnen oder sich offen gegen Seehofer zu stellen, entgingen die CSU-Abgeordneten nur dadurch, dass sie der Forderung der Grünen nach einer Expertenanhörung zustimmten.

Diese Anhörung fand gestern statt und brachte ein ziemlich eindeutiges Ergebnis. Das Verfahren nach d’Hondt, so Professor Grabmeier, verzerre das Wahlergebnis systematisch zulasten der kleinen Parteien. Dies sei mathematisch bewiesen. Die Kritik an den Defiziten des Hare-Niemeyer-Verfahrens, die auch von dem Politikwissenschaftler Manuel Kronschnabel untermauert wurde, sei dennoch berechtigt, weil es mancherorts zu paradoxen Ergebnissen führe. Er nannte als Beispiel den Stadtrat in Germering: Dort gibt es 40 Sitze, zwei davon habe die ÖDP. Hätte der Stadtrat 41 Sitze, dann hätte die ÖDP bei demselben Wahlergebnis nur einen Sitz. „Das kann’s demokratisch nicht sein“, sagte Grabmeier und schlug vor, auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers umzustellen, das auch im Bundestag angewandt wird. Da werde kaufmännisch auf- und abgerundet. „Das kann jede Partei gleichermaßen treffen.“ Eine Entscheidung, wie es weitergeht, fiel gestern noch nicht. "Kommentar

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