Umweltminister stellt neue Studie vor: Flutpolder Bertoldsheim ist notwendig
Der zweite Flutpolder im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen soll kommen. Umweltminister Glauber hat eine lange erwartete Studie zu den Hochwasserschutzprojekten vorgestellt.
Der heftig umstrittene zweite Flutpolder im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen soll, wenn es nach Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) geht, ab dem Jahr 2032 realisiert werden – und zwar zeitlich als letzter in einer Kette von neun zusätzlichen Poldern, die entlang der Donau extremen Hochwassern die Spitze nehmen sollen. „Es gibt kein Vertun“, sagte Glauber, als er am Montag in München die lange erwartete Studie zu den Hochwasserschutzprojekten vorstellte. Der Polder Bertoldsheim unterhalb der Mündung des Lechs in die Donau sei ebenso notwendig wie der gleichermaßen umstrittenene Polder Wörthhof/Eltheim im Landkreis Regensburg.
Ministerpräsident Söder hatte eigentlich zugesagt, dass die Polder nicht kommen
Die Anlieger aus den Gemeinden Rennertshofen, Burgheim und Marxheim hatten, wie berichtet, immer noch gehofft, dass ihnen ein zweiter großer Polder vor der Haustür erspart bleiben könnte. Sie verwiesen dabei auf eine Zusage von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) aus dem Jahr 2018 und auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern, wonach die Polder-Projekte Bertoldsheim und Wörthhof/Eltheim nicht weiter vorangetrieben werden sollten.
Diese Hoffnung wird voraussichtlich nicht in Erfüllung gehen. Für kommenden Montag lädt das Umweltministerium alle betroffenen Bürgermeister, Landräte und Interessenvertreter zu einem Dialog ins Kloster Weltenburg ein. Danach muss die Staatsregierung abschließend entscheiden.
Flutpolder an der Donau: Landwirte werden entschädigt
Laut Glauber besteht nach der neuen, vertieften Studie kein Zweifel an der Wirksamkeit der Polder. Allein der Polder Bertoldsheim bewirke am Pegel Ingolstadt eine Absenkung des Hochwassers von über 20 Zentimetern. Er verwies auch darauf, „dass eine Realisierung ohne negative Veränderungen der Grundwassersituation für die Anlieger erfolgen kann.“ Landwirte, deren Flächen innerhalb der Polder liegen, sollen schon zu Baubeginn eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Flächenwerts erhalten. Im Falle einer Flutung sollen ihnen Ernteausfälle und Schäden zu 100 Prozent ersetzt werden.
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