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Ursula Hermann-Prozess
03.03.2009

Neue Unterlagen aufgetaucht

In einer Holzkiste ist Ursula Herrmann erstickt. Nun rückt in dem Fall eine weitere Kiste in den Mittelpunkt. Sie steht im Keller des Landeskriminalamts. IhrInhalt: bislang unbekannte Unterlagen. Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft wackelt. Von Holger Sabinsky

Von Holger Sabinsky, Augsburg

Nichts symbolisiert das Verbrechen an der kleinen Ursula Herrmann mehr als die Holzkiste, in der das Mädchen vom Ammersee erstickte. Nun könnte in dem Verfahren wieder eine Kiste zum Symbol werden: zum Symbol für 27 Jahre schlampige, ungenügende, einseitige Ermittlungsarbeit.

Die Kiste steht im Keller des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA). Ihr Inhalt: bislang unbekannte Unterlagen im Fall Ursula Herrmann, die offenbar noch nicht zu den Prozessakten gehören. Darunter ist ein Zwischenbericht des früheren LKA-Beamten Helmut E. vom September 1984.

Auf 30 Seiten fasst E. die Ergebnisse der bis dahin fast drei Jahre dauernden Ermittlungen zusammen. Er kommt zu dem Schluss, dass der ehemalige Polizist Harald W. der Hauptverdächtige im Entführungsfall Ursula ist. "Das könnte von hoher Brisanz sein", sagt Verteidiger Walter Rubach.

Nun ist zwar hinlänglich bekannt, dass Harald W. jahrelang als Verdächtiger geführt wurde, nachdem die Ermittler beim jetzigen Angeklagten keine ausreichenden Beweise hatten sammeln können.

Doch der Zwischenbericht enthält mindestens so viele Indizien gegen den Ex-Polizisten W. wie sie die Staatsanwaltschaft jetzt gegen den Angeklagten M. vorbringt.

Der Ex-Polizist war Jagdhelfer eines Zahnarztes. Zu dessen Revier gehörte das Waldgebiet, in dem Ursula entführt wurde. Er besaß also Ortskenntnis und freien Zugang.

Ein Zeuge behauptete, er habe W.'s Ford Transit am Tag der Entführung in Tatortnähe gesehen.

Der Ex-Polizist war ebenfalls handwerklich geschickt, hatte eine Ausbildung als Feinmechaniker und Kfz-Elektriker.

Auch bei W. gab es eine Telefonüberwachung mit mysteriösem Ergebnis: Er sprach mit seinem Bruder über einen anderen als "Kistenbauer". Der Bruder sprach mit einem Freund darüber, dass es "schlecht aussehe" für Harald und er eine Strafe von zehn Jahren bis lebenslänglich auf ihn zukommen sehe.

Der Ex-Polizist führte ein aufwendiges Leben und soll Geld aufgenommen haben. Ein finanzielles Motiv hätte also auch er gehabt.

W. war wegen Körperverletzung vorbestraft, er hatte mit seinem Streifenpartner wiederholt Obdachlose misshandelt.

In Ursulas Kistengrab wurden Eichhörnchenhaare gefunden. W. hatte damals den jagdlichen Auftrag, möglichst viele Eichhörnchen zu schießen, weil sie zur Plage geworden waren.

Ein in der Todeskiste gefundenes Menschenhaar könnte laut Gutachten zu W. passen.

Die entscheidende Frage, die dem Gericht und vor allem der Staatsanwaltschaft noch Kopfzerbrechen bereiten wird: Ist der Ex-Polizist Harald W. nicht der wahrscheinlichere Täter im Vergleich zum Angeklagten Werner M.?

Und gibt es noch weitere unbekannte Akten? Dass die Ankläger den Fund aus dem LKA-Keller ernst nehmen, zeigt die Reaktion von Oberstaatsanwältin Brigitta Baur auf einen Antrag der Verteidiger Walter Rubach und Wilhelm Seitz: Die neuen Akten würden gesichtet. Die Verteidiger beharren indes darauf, in den Räumen des LKA und der Kripo Fürstenfeldbruck noch einmal alles zu durchsuchen, um mögliche weitere Unterlagen aus dem Ursula-Herrmann-Verfahren zu finden.

In einem weiteren Antrag fordern die Verteidiger neue phonetische Gutachten zu dem Tonbandgerät, das bei Werner M. gefunden wurde und zu den Erpresseranrufen.

Die Zeugenaussagen weiterer ehemaliger Ermittler brachten gestern keine neuen Erkenntnisse: Werner M. war anfangs der Hauptverdächtige, für einen Haftbefehl reichten den damaligen Beamten die Beweise aber nicht aus. Später wurde dann Ex-Polizist W. als Hauptverdächtiger geführt. Unter anderem berichtete der heutige Starnberger Landrat Karl Roth (CSU), wie er vor 27 Jahren noch als Polizeibeamter dabei war, als Ursula in ihrer Todeskiste gefunden wurde. Er sei dann "sporadisch" an der Spurensicherung beteiligt gewesen, so Roth.

Der Prozess wird am 24. März fortgesetzt. Dann sollen Ursulas Eltern Michael und Anneluise Herrmann als Zeugen aussagen. Ihre Anwältin Marion Zech hat beantragt, dass die Öffentlichkeit für diese Aussage vom Prozess ausgeschlossen wird. Das Schwurgericht hat darüber noch nicht entschieden.

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