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Neues Gutachten
13.12.2013

Gustl Mollath: "Ich werde mich nicht ausliefern"

In einer Fernsehsendung erklärt Gustl Mollath, warum er sich nicht untersuchen lassen will - und verrät nebenbei auch seine Pläne für die Zukunft.

Das Landgericht Regensburg will den aus der Psychiatrie entlassenen Gustl Mollath erneut untersuchen lassen. Psychiater Norbert Nedopil soll vor dem anstehenden Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg die Schuldfähigkeit des Nürnbergers überprüfen.

Mollath lehnt eine Untersuchung ab

Gustl Mollath lehnt das aber weiterhin ab. Bereits am Mittwochabend strahlte der BR in der Sendung Kontrovers ein Interview mit Mollath aus. Darin spricht er sich entschieden dagegen aus, sich von Nedopil untersuchen zu lassen. "Ich möchte mich von ihm nicht begutachten lassen", sagt Mollath im Gespräch mit Moderatorin Ursula Heller. "So ein Herr kommt für mich nicht in Frage." Er könne gern "ein Aktengutachten über mich ergießen", fügt er hinzu. "Ich werde mich ihm nicht ausliefern."

Mollath saß sieben Jahre lang in der Psychiatrie

Das bestätigte auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate noch einmal. Gustl Mollath lehne eine Untersuchung ab, da er nicht psychisch krank sei. An dieser Haltung werde Mollath auch im Wiederaufnahmeverfahren festhalten, sagte Strate. Ein von Nedopil auf Aktengrundlage erstelltes Gutachten wäre allenfalls ein Torso. Mit einer erneuten Einweisung Mollaths in eine Psychiatrie rechnet Strate nicht.

Mollath saß seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. In diesem Sommer kam er frei. Mehrere Gutachter hatten ihm "Wahnvorstellungen" attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft und deshalb seine Einweisung in die Gerichtspsychiatrie empfohlen. In der Regel fußten ihre Einschätzungen auf Mollaths Straf- und Patientenakte. Gustl Mollath selbst sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte aufgedeckt habe.

Neues Gutachten hat mit Vorgeschichte des Falls zu tun

Die zuständige 6. Strafkammer habe die Bestellung des neuen Gutachters unter anderem mit der "Vorgeschichte" des Falls begründet, sagte Gerichtssprecher Johann Piendl. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde. Unabhängig vom Fall Mollath seien Gerichte bei Anhaltspunkten für eine fehlende Schuldfähigkeit von Angeklagten grundsätzlich verpflichtet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen.

Das Gericht sei aber keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden, betonte der Sprecher. Mollath muss sich voraussichtlich von Frühjahr 2014 an wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Der Prozess von 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth soll damit neu aufgerollt werden.

Gutachter Nedopil will das direkte Gespräch mit Mollath suchen

Der Gutachter Norbert Nedopil werde versuchen, das direkte Gespräch mit Mollath zu suchen, sagte Piendl. Sollte Mollath das tatsächlich ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen. "Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein", erläuterte Piendl.

Im BR-Gespräch verriet Gustl Mollath übrigens auch, wie es für ihn persönlich weitergehen soll. "Ich möchte eine Familie gründen", sagte er. "Ich bin ja noch jung." schsa/dpa

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