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Neukirchen vorm Wald
11.08.2020

21-Jähriger prellt die Zeche nach verschwenderischer Verlobung im Luxushotel

Ein 21-Jähriger buchte das beste Zimmer im Luxushotel, feierte eine romantische Verlobung mit seiner Freundin - und reiste ab, ohne die Rechnung von etwa 2200 Euro zu bezahlen.
Foto: Brigitta Ernst (Symbolfoto)

Für seine Verlobung buchte ein 21-Jähriger im Landkreis Passau das beste Zimmer in einem Luxushotel - und hinterließ eine offene Rechnung von 2200 Euro.

Er buchte für mehrere Tage das beste Zimmer im Luxushotel und feierte eine romantische Verlobung mit seiner Freundin - und reiste am Ende ab, ohne die Rechnung von etwa 2200 Euro zu bezahlen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, mietete sich vergangene Woche ein 21 Jahre alter Mann mit seiner Freundin in ein Luxushotel im niederbayerischen Neukirchen vorm Wald (Landkreis Passau) ein.

Das Paar buchte sämtliche Extravaganzen im Luxushotel

Demnach ließen die beiden bei der Auswahl der Extras kaum etwas aus, für die Verlobung ließ der Mann mit Rosenblättern die Frage aller Fragen auf den Fußboden legen. Nach fünf Tagen reiste das Pärchen am Samstag kommentarlos ab, eine Hotelmitarbeiterin erstattete Anzeige.

"Da der Betrüger beim Hotel seine Echtpersonalien angegeben hatte, konnten wir ihn schnell ermitteln", sagte ein Polizeisprecher. "Dabei wurde klar, dass der junge Mann bereits eine ganze Reihe anderer Betrugsdelikte begangen hat und schon mehrfach angezeigt wurde." Nun komme für den 21-Jährigen noch eine Anzeige wegen Einmietbetrugs obendrauf. "Auch wenn er momentan nach dem Jugendstrafgesetz behandelt wird, so droht ihm - wenn er so weiter macht - irgendwann eine Haftstrafe", sagte der Beamte. Ob die Dame den Antrag angenommen hat, ist der Polizei nicht bekannt. (dpa/lby)

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.08.2020

Wenn man das Wahlrecht auf 16 herunter setzen will, dann soll auch das Jugendstrafrecht auf 18 gesetzt werden !!!

11.08.2020

Interessante Rechtsauffassung: der (Wiederholungstäter)Täter ist also „reif“ genug um sich zu verloben, aber nicht „reif“ genug um nach ErwachsenenStrafrecht verurteilt zu werden.
Manchmal fragt man sich schon....