Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Lindau: BGH hebt Freispruch für Mutter auf, die ihre Tochter getötet hat

Lindau
18.02.2019

BGH hebt Freispruch für Mutter auf, die ihre Tochter getötet hat

Das Landgericht Kempten hatte die damals 47-Jährige Frau nach der Tötung ihrer Tochter freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jetzt auf.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Das Landgericht Kempten hatte eine Frau nach der Tötung ihrer Tochter freigesprochen. Sie sei nicht schuldfähig. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für eine Mutter aufgehoben, die ihre Tochter getötet hat. Die damals 47 Jahre alte Frau hatte im Spätsommer 2016 die Neunjährige in Lindau am Bodensee getötet, weil sie sich selbst umbringen und ihr Kind nicht allein zurücklassen wollte. Die Frau überlebte allerdings den Suizidversuch und musste sich dann im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Strafkammer sah die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung als schuldunfähig an und sprach die Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags frei.

Mutter erstickte Mädchen vor Suizidversuch

Nach der am Montag vom BGH veröffentlichten Revisionsentscheidung hat das Ersturteil jedoch "einen durchgreifenden Darstellungsmangel". In dem Prozess hatten Gutachter die Schuldfähigkeit der Angeklagten unterschiedlich bewertet. Während ein Sachverständiger von einer vollständig aufgehobenen Steuerungsfähigkeit ausging, sah der andere nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Der BGH bemängelte, dass die Richter nicht ausreichend dargelegt hätten, warum sie sich den Ausführungen des ersten Experten anschlossen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine vierjährige Haftstrafe gefordert und dann Rechtsmittel in Karlsruhe eingelegt. Eine andere Kammer des Kemptener Landgerichts muss nun den Fall neu verhandeln.

Hintergrund der Tragödie war, dass der Partner der Mutter sich selbst getötet hatte. Daraufhin entwickelte die Frau aufgrund ihrer Depression Suizidgedanken. Die Mutter war der Überzeugung, dass das Mädchen an ihrem Tod zerbrechen würde. Deswegen erstickte die Frau ihr Kind vor dem Suizidversuch.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.