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Nördlingen/Augsburg
20.06.2016

Gericht will Strafmaß für prügelnde Sekten-Lehrerin verkünden

Vor dem Augsburger Landgericht muss sich derzeit eine 56-jährige ehemalige Lehrerin der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ verantworten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand , dpa

Wegen Prügelstrafen für Schüler: Die Staatsanwaltschaft fordert für die Frau drei Jahre und drei Monate Gefängnis, der Verteidiger verlangt eine Bewährungsstrafe.

Das Landgericht Augsburg will am Dienstag das Urteil für eine Lehrerin der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" wegen Prügelstrafen für Schüler verkünden. Die 56-Jährige hatte zugegeben, regelmäßig Kinder gezüchtigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat für die Frau deswegen drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert, der Verteidiger verlangt eine Bewährungsstrafe.

Das Amtsgericht Nördlingen hatte die Erzieherin zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Erstmals droht damit einem Sektenmitglied wegen des Prügelskandals der Gang ins Gefängnis, andere Verfahren endeten höchstens mit Bewährungsstrafen. Die Jugendschutzkammer des Augsburger Landgerichts muss dieses Urteil nun überprüfen. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen der Prügelvorwürfe rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt und in Heimen sowie Pflegefamilien untergebracht. In der Folge gab es  eine Serie von Prozessen vor den Familiengerichten um das Sorgerecht einerseits, andererseits gab es eine Reihe von Strafverfahren.

Die 56-Jährige durfte in der Sektengemeinschaft im nordschwäbischen Klosterzimmern als Lehrerin arbeiten, obwohl sie keine entsprechende Ausbildung hat. Das bayerische Kultusministerium hatte der Sekte jahrelang den Betrieb einer eigenen Schule genehmigt. Die "Zwölf Stämme" sehen Rutenschläge als übliche Erziehungsmethode für Kinder bis ins Jugendalter an. Mittlerweile hat die Sekte angekündigt, nach Tschechien und in andere europäische Länder ziehen zu wollen, weil sie in Deutschland verfolgt werde. dpa/lby

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