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Kreisfreiheit
17.05.2018

Nuxit: Bürgerbegehren abgeschmettert

Das Bürgerbegehren zum Nuxit ist rechtlich nicht zulässig, hat der Neu-Ulmer Stadtrat festgestellt.
Foto: Alexander Kaya

Der Neu-Ulmer Stadtrat hält den Antrag der Initiative „So geht’s net!“ für rechtlich unzulässig

Das Bürgerbegehren „Nuxit? So geht’s net!“ ist vorerst gescheitert. Der Neu-Ulmer Stadtrat hält den Antrag der gleichnamigen Initiative für rechtlich unzulässig. Das wurde in der Sitzung gestern Abend mit deutlicher Mehrheit bekräftigt. Das Begehren weist nach Auffassung der Stadt eine Reihe von Mängeln auf, die in zwei Rechtsgutachten aufgelistet wurden. Die Nuxit-Gegner werden jetzt möglicherweise vors Verwaltungsgericht Augsburg ziehen.

Wie berichtet, will die Stadt Neu-Ulm aus dem gleichnamigen Landkreis austreten. Ein entsprechender Antrag an die Staatsregierung wurde im März gestellt – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt wurden. Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (CSU) und eine Mehrheit der Stadträte sind der Überzeugung, dass Neu-Ulm als kreisfreie Stadt eine bessere Zukunft mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten hat. Die Bürger darüber abstimmen lassen wollen sie jedoch nicht.

Die Initiative hat zwar genügend Unterschriften – nämlich mehr als 3000 – zusammenbekommen, um das geforderte Quorum zu erfüllen. Die Verwaltung und die Gutachter halten das Bürgerbegehren dennoch für rechtswidrig.

Weil die Stadt zwischenzeitlich bereits ihren Brief nach München geschickt hatte, mussten die Initiatoren des Begehrens ihre Fragestellung ändern. Zunächst wurde gefragt, ob die Bürger dafür sind, dass die Stadt auf ihren Antrag auf Kreisfreiheit verzichtet. Dann lautete die Frage, ob die Stadt diesen Antrag widerrufen soll. Diese nachträgliche Änderung halten die Gutachter für unzulässig. Zudem sei die Begründung unvollständig. Dem Bürger werde suggeriert, dass er die Entscheidung über die Kreisfreiheit treffen könne, doch das sei falsch. Denn das sei allein Sache der Staatsregierung. Und weil dort sozusagen jetzt der Ball liegt, habe das Begehren auch keinen Entscheidungscharakter mehr.

Die Stadt müsse sich an geltendes Recht halten und könne nicht nach Belieben entscheiden, sagte Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (CSU). Jeder Verstoß führe zur Unzulässigkeit des Begehrens. „Wir machen nicht die Spielregeln, sondern haben uns daran zu halten.“

Die Bürgerinitiative und mehrere Stadträte monierten jedoch, dass die Gutachten sich in manchen Punkten widersprächen und die Argumente zum Teil nicht stichhaltig seien. Sie finden, dass es durchaus einen Interpretationsspielraum gibt und wollen die Entscheidung der Stadt nun rechtlich überprüfen lassen.

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