Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Oktoberfest: Zwei Wochen durcharbeiten - Mindestlohn wirkt sich auf die Wiesn aus

Oktoberfest
06.04.2015

Zwei Wochen durcharbeiten - Mindestlohn wirkt sich auf die Wiesn aus

Zwei Wochen durcharbeiten ist auf der Wiesn nicht ungewöhnlich. Der Job ist hart, aber der Rubel rollt. Nun sorgt just das Mindestlohngesetz für Wirbel.
Foto: Frank Leonhardt

Zwei Wochen durcharbeiten ist auf der Wiesn nicht ungewöhnlich. Der Job ist hart, aber der Rubel rollt. Nun sorgt just das Mindestlohngesetz für Wirbel.

Sie schleppen zehn Maßkrüge auf einmal, balancieren überladene Tabletts mit Wiesn-Hendl durchs Bierzeltgetümmel - und das jeden Tag, über zwei Wochen lang. Bedienung auf dem Oktoberfest ist ein knallharter Job, für den manche vor dem Fest Muskeln und Kondition trainieren. Das Mindestlohngesetz hat auch Auswirkungen auf die Oktoberfest-Beschäftigten.

"Schießen die Wiesn-Preise in die Höhe?", hieß es kürzlich in besorgten Überschriften. Aber die Bezahlung auf der Wiesn ist gut - so gut, dass Bedienungen und andere Beschäftigte gerne länger arbeiten würden als erlaubt. Schließlich ist das größte Volksfest der Welt das Geschäft des Jahres. Bedienungen verdienen hier so viel wie andere sonst in zwei Monaten. Oder noch mehr. Ganz genau mag das niemand sagen. 

Dennoch muss die gesetzliche Arbeitszeit eingehalten werden. Mit dem neuen Gesetz kommen auf die Wiesn-Wirte neue bürokratische Pflichten und Kontrollen von Beschäftigungszeiten durch den Zoll zu. Die Behörde ist im Zuge der Neuregelungen erstmals zusätzlich zuständig.

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) und Wirtesprecher Toni Roiderer trafen sich schon vor ein paar Wochen, um über die Auswirkungen des Gesetzes für die Wiesn zu beraten. "Die Klagen der Wiesnwirte bestätigen mich darin, dass die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn abgeschafft werden müssen", sagte Müller. "Wir brauchen ein Gesamtkonzept zur Entbürokratisierung des Mindestlohns."

 Beschäftigte auf Volksfesten dürfen - nach dem schon bisher geltenden Arbeitszeitgesetz - maximal zehn Stunden am Tag arbeiten, in der Regel an den Werktagen. Wird an einem Sonntag gearbeitet, muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen davor oder danach einen Ausgleichstag gewähren. Müller und Roiderer fanden damit eine gesetzeskonforme Lösung: Die Bedienungen erhalten für die drei Festsonntage freie Tage vor und nach dem Fest. "Damit wird der Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes erfüllt", heißt es im Ministerium. 

"Es gibt keine "Lex Oktoberfest". Es gibt keine Ausnahmeregelung für die Wiesn", betont Anwalt Richard Seifert, der die Wiesnwirte berät. Es gehe auch keineswegs nur um das Oktoberfest. "Es sind alle Volksfeste hier in gleicher Form betroffen. Sie haben alle die gleiche Problematik."

 Bisher gab es Arbeitszeitkontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Nun ist in bestimmten Fällen auch der Zoll zuständig. Der gilt als streng - und die Regelungen sind aufwendiger als bisher. Nach dem Gesetz zum Mindestlohn müssen Unternehmen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten mit Monatseinkommen bis zu 2958 Euro mit Anfang, Ende und Pausenzeiten dokumentieren. 

Für die Pausen sollen Zeitkorridore gelten, innerhalb derer die Bedienungen die gesetzlich vorgeschriebene Pause nehmen müssen. "Die Problematik ist, dass die Bedienung ungern von einem Tisch weggeht, der gleich zahlt", sagt Seifert. Denn genau dann gibt es das teils üppige Trinkgeld. Also Pause verschieben.

Wirte und Bedienungen beschritten einen durchweg "gesetzeskonformen Weg", beteuert Seifert. "Das Oktoberfest wird seit Jahren meist strenger kontrolliert als die Gastronomie sonst übers ganze Jahr", sagt Seifert. Auch der Zoll war schon früher auf dem Fest unterwegs - allerdings wegen Schwarzarbeitsverdachts. Fündig wurden die Ermittler nur selten. Denn ein Bierzelt oder ein Betrieb auf dem Oktoberfest gilt als Goldgrube - wer sich strafbar macht, verspielt diese Chance.

 1984 musste die Wirtelegende Richard Süßmeier im Armbrustschützenzelt während des Festes den Zapfhahn zudrehen - weil er Schwarzarbeiter beschäftigte. Eine Rolle für seinen Rauswurf soll freilich auch gespielt haben, dass er zur Gaudi als damaliger Kreisverwaltungsreferent Peter Gauweiler auftrat und ein Wiesn-Hendl in drei "Hälften" teilte. Das kam bei der Behörde nicht gut an.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.