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Justiz
10.04.2019

„Oma Ingrid“ soll wieder ins Gefängnis

Im Rollstuhl wurde „Oma Ingrid“ in den Gerichtssaal gebracht.
Foto: Alf Geiger

Landgericht schenkt den Unschuldsbeteuerungen der 85-Jährigen keinen Glauben

Hat „Oma Ingrid“ Millgramm im April des Vorjahres schon wieder geklaut, kaum dass die 85-Jährige aus dem Gefängnis entlassen worden war? Ja, urteilte am Dienstag das Landgericht Memmingen und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts aus erster Instanz, das die notorische Ladendiebin im August zu einer neuerlichen, diesmal vier Monate langen Haftstrafe verurteilt hatte.

Ob die gesundheitlich schwer angeschlagene 85-jährige Rentnerin aber tatsächlich noch einmal in Haft muss, steht noch nicht fest: Weitere juristische Schritte sind möglich und es bestehen kaum Zweifel, dass der neue Anwalt von „Oma Ingrid“ auch alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wird, um seiner Mandantin den schweren Gang in eine Justizvollzugsanstalt zu ersparen. Das Urteil der Strafkammer kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden, über das das Oberlandesgericht München zu entscheiden hat.

Die entscheidende Frage, die die 3. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Jürgen Hasler am Dienstag beschäftigte, war: Warum hat Ingrid Millgramm im April wieder gestohlen, obwohl sie zuvor schon 55 Tage lang in der JVA Memmingen absitzen hatte müssen, weil sie in mehreren Fällen wegen diverser Ladendiebstähle verurteilt worden war?

Diesmal waren es Waren im Wert von 18,73 Euro – Wimperntusche, Puder, Reinigungsmilch, Sahnesteif und Haarklammern – alles keine Waren, die sie hätte „aus Hunger“ mitgehen lassen müssen, wie auch Richter Hasler in seiner Urteilsbegründung betonte. Da nutzte es auch nichts, dass die Angeklagte, die im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben werden musste, immer wieder vehement widersprach und den ihr zur Last gelegten Diebstahl weit von sich wies: „Ich habe das alles nicht gestohlen“, sagte sie mit fester Stimme immer wieder. Das alles sei ihr wohl „untergejubelt“ worden, von wem auch immer. Damit widersprach sie ihrem eigenen Geständnis, das sie vor dem Amtsgericht nach Rücksprache mit ihren damaligen Rechtsanwälten abgelegt hatte. Sie sei von ihren Anwälten damals so lange „belabert“ worden, bis sie einfach alles zugegeben habe, um endlich Ruhe zu haben.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts wollte dem allerdings keinen Glauben schenken und bestätigte das Urteil aus der ersten Instanz. Lange, sehr lange habe die Justiz Geduld mit der 85-Jährigen gehabt, habe ihr mehrere Möglichkeiten zur Bewährung gegeben – Ingrid Millgramm habe alle diese Chancen jedoch ungenutzt gelassen und habe daher keine erneute Bewährungschance verdient, so das Gericht. Nur das Motiv für ihre Diebstähle, das hätte Richter Hasler dann doch allzu gerne noch herausgefunden. Vielleicht, so der Richter, habe die betagte Frau auch die Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft genossen, die ihr als „Oma Ingrid“ entgegengeschlagen sei. "Kommentar

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