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Interview
08.07.2018

Ombudsfrau für NSU-Opfer: Verbrechen hätten verhindert werden können

Barbara John ist die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer.
Foto: Hannibal, dpa (Archiv)

Das Urteil im NSU-Prozess steht unmittelbar bevor. Zeit für eine Bilanz der Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer, Barbara John.

Vor dem Urteil im NSU-Prozess hat die Ombudsfrau für die NSU-Opfer, Barbara John, Fragen über die Terrorserie beantwortet: über staatliches Versagen, die DDR-Vergangenheit der Täter oder ihre eigene Vorstellung davon, wie das Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe lauten müsste.

Frau John, der NSU-Prozess dauerte mehr als fünf Jahre. Jetzt steht das Urteil unmittelbar bevor. Ungeachtet des juristischen Ausgangs - wie ist Ihre Bilanz?

Barbara John: Eines kann man auf jeden Fall nicht sagen: dass das hier ein kurzer Prozess war. Zu diesem ja auch europaweit einmaligen Mammutverbrechen gesellt sich dieser Mammutprozess. Das passt schon zusammen. Die Familien und Hinterbliebenen haben auch wahrgenommen, mit welchem Aufwand dieser Prozess geführt wurde. Es ging ja auch nicht anders. Das, was zu den Taten geführt hat, war tief verborgen. Die Angeklagte hat sich nie dazu geäußert. Alles musste mühsam zusammengetragen werden.

Sie hatten nach den Plädoyers gefordert, dass Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt werden muss. Das kam bei Verteidigern wie eine Vorverurteilung an. Haben Sie da nicht eine Grenze überschritten?

John: Ich habe gesagt, dass für die Opferfamilien nur die Höchststrafe infrage kam. Wenn Beate Zschäpe Einlassungen gleich nach ihrer Selbststellung gemacht hätte, wenn sie ihrer ersten Eingebung gefolgt wäre, dann wäre das sicher anders verlaufen. Aber das hat sie ja nicht getan. Ich frage mich auch: Warum wollte sie nicht dazu stehen, dass sie nicht nur mit der Ideologie, sondern auch mit der Durchführung der Morde viel zu tun hatte? Anders lassen sich die 13 Jahre gemeinsames Untergrundleben nicht erklären. Ich denke, ihre Mittäterschaft besteht darin, dass sie Housekeeperin und Managerin war und sich damit für die Überfälle, Attentate und Morde nützlich gemacht hat.  

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Beate Zschäpe und ihre beiden Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos stammen aus Jena und sind in der DDR aufgewachsen. Glauben Sie, dass der Werdegang der drei mit ihrer DDR-Herkunft zu tun hat?

John: Darauf gibt es einige Hinweise. Es gab in der DDR zwar ein offizielles Bekenntnis zur Völkerfreundschaft, aber schon damit waren ja nur andere kommunistische Länder gemeint. Und worin bestand dieses Bekenntnis? In einer Art "Gastarbeiterleben" ohne selbstverständliche Freiheiten. Werkvertragsarbeiter zum Beispiel aus Vietnam, Mosambik und Kuba waren dabei. Die durften sich keine Wohnungen mieten, sondern lebten isoliert in großen Einrichtungen. Schwangere standen vor der Wahl: zurück in die Heimat oder Abtreibung. Heirat musste man sich beim Staat genehmigen lassen. Und dann hat auch die Mangelwirtschaft die Atmosphäre belastet. Wenn es zum Beispiel mal Fahrräder gab und sich ein Werkarbeiter zwei kaufte und nach Hause schickte, dann hat das für Ärger gesorgt. Bei den Aussagen von Mundlos' Vater und Böhnhardts Mutter im Prozess haben wir Schutzbehauptungen gehört für die entgleisten Lebensläufe der Kinder: Nicht die eigene Erziehung war maßgebend, sondern die Verhältnisse nach der Wiedervereinigung.

Anfang der 1990er Jahre, nach mehreren Brandanschlägen auf Asylbewerberheime, gab es staatliche Programme für Jugendliche mit Gewaltneigungen. Auch Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt trafen sich in einer Einrichtung, die damals gefördert wurde - jedenfalls bei diesen dreien ohne Erfolg...

John: Es bringt nichts, solche Programme zu kritisieren. Der Staat macht, was er immer macht: Geld auf solche Probleme lenken. Davon profitieren mal die Richtigen, mal die Falschen. Ich kenne andere Fälle, da verbrachten Jugendliche einen jugendpädagogischen Urlaub in der Türkei. Als sie zurückkamen, sagten sie, wir hassen jetzt nicht mehr die Türken, sondern nur noch "Asylis". Haltungen und Einstellungen zu verändern ist das Schwierigste überhaupt, die sind einfach stabil wie Stahl.

Als der NSU aufflog, da versprach die Bundeskanzlerin volle Aufklärung. Wenig später ließ ein Beamter des Bundesverfassungsschutzes Akten schreddern - also in einer Behörde, die vom Kanzleramt koordiniert wird. Wie geht das für Sie zusammen?

John: Gar nicht. Danach müsste im Kanzleramt klar gewesen sein, dass die Richtlinienkompetenz für das, was sich in den staatlichen Ämtern abspielt, keine Bedeutung hat. Das Aktenschreddern war ein Skandal erster Güte, der wohl zu nichts weiter geführt hat als zu ein paar Versetzungen. 

Hätte der Staat die NSU-Verbrechen verhindern können?

John: Ja, das hätte man verhindern können. Das hat vor allem die Aufklärung des ersten Thüringer Untersuchungsausschusses ergeben. Wenn damals, nachdem in der von Zschäpe gemieteten Garage Sprengstoff gefunden wurde, das Selbstverständliche getan worden wäre, hätte man das Kommende verhindert. Also: eine Suchaktion ausgelöst und die Leute verhaftet. Das ist nicht passiert. Hätten die Behörden damals getan, was ihre Aufgabe und Pflicht ist, hätte niemand sterben müssen. Der Thüringer Landtag hat das verstanden und sich dazu bekannt. 

Zur Person: Barbara John (58) ist seit Dezember 2011 ehrenamtliche Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer. Sie ist Politologin, Bildungsökonomin und Lehrerin. John stammt aus Berlin, wo sie Mitglied des Abgeordnetenhauses und Ausländerbeauftragte war.

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