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Präimplantationsdiagnostik
18.12.2016

PID in Bayern: Gentest an Embryos in hundert Ausnahmefällen

Über hundert Embryos wurden 2016 in Bayern auf genetische Defekte untersucht. Die PID darf nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden. Symbolbild.
Foto:  Peter Endig (dpa)

Über hundert Embryos wurden 2016 in Bayern auf genetische Defekte untersucht. Die PID darf nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden.

In Bayern haben 2016 in gut hundert Fällen werdende Eltern grünes Licht für eine Untersuchung ihrer Embryonen auf genetische Defekte bekommen. Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) habe insgesamt über 128 Anträge zu entscheiden gehabt, von denen allerdings 26 abgelehnt wurden, teilte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Sonntag mit. 

PID, wenn hohes Risiko für Erbkrankheit

Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen und in wenigen zugelassenen Zentren vorgenommen werden. Wenn bei einem Elternpaar ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit besteht, können durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter genetisch untersucht werden.

Kritik an Gentests bei Embryos

Die bayerische Kommission für PID hatte im Oktober 2015 ihre Arbeit aufgenommen. Kritiker der strengen PID-Regelung monieren, dass der Weg zu einer PID und damit zur Verhinderung einer Schwangerschaft für Paare sehr schwierig sei. Eine Fruchtwasseruntersuchung in der Schwangerschaft sei hingegen vergleichsweise problemlos. Eine Frau müsse also womöglich eine Schwangerschaft mit dem Risiko einer genetischen Schädigung ihres Kindes erst einmal eingehen, um dann nach Wochen abzutreiben, anstatt die Schwangerschaft gar nicht erst zustande kommen zu lassen. dpa/lby/AZ

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