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Prozess in Augsburg
26.04.2018

Immer wieder Sex mit Zwölfjähriger: Augsburger muss in Haft

Vor dem Landgericht Augsburg musste sich ein 43 Jahre alter Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.
Foto: Uwe Zucchi, dpa (Symbolbild)

Ein Prozess in Augsburg macht erschreckend deutlich, was passieren kann, wenn ein pubertierendes Mädchen im Internet auf einen pädophilen Erwachsenen trifft.

Er atmet einmal tief durch, ehe er zu reden beginnt. Es sei ihm peinlich, sagt er. Es tue ihm leid, erklärt er. Er sei da so reingerutscht, behauptet er. Danach schweigt er. Mit gesenktem Kopf sitzt Serkan O. da, die braunen Locken zum Pferdeschwanz gebunden, den Zuschauern den Rücken gekehrt. Der Augsburger zeigt keine Regung, als ihm der Richter vor Augen hält, was er Sarah* alles angetan hat. Die Liste ist lang, die Worte explizit, die Taten ein Abriss diverser Sexualpraktiken und Abartigkeiten – zwischen einem 40 Jahre alten Mann und einem zwölf Jahre alten Kind.

Sarah habe es so gewollt, hatte Serkan O. an einem der vorangegangenen Verhandlungstage gesagt, er habe keinen Druck ausgeübt, nichts sei gegen ihren Willen geschehen. Das pubertierende Mädchen sei immer wieder freiwillig zu ihm gekommen und habe all die Dinge ausprobieren wollen, die ihn nun vor Gericht brachten.

„Der Angeklagte ist weit davon entfernt, wirklich zu seinen Taten zu stehen“, erwidert Richter Lenart Hoesch am Donnerstag. Er verurteilt den einschlägig vorbestraften und mittlerweile 43-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Schwere sexueller Missbrauch in mehr als 20 Fällen

Es ist still in Raum 170 des Augsburger Landgerichts, als Hoesch das Urteil begründet. Nicht das Mädchen, sondern der arbeitslose und geschiedene Mann sei die treibende Kraft gewesen. So hatte Serkan O. in einem Flirt-Portal im Internet Kontakt zur zwölfjährigen Sarah aufgenommen und sich als wenig älterer Junge ausgegeben. Schnell wurde das Gespräch sexuell, Bilder wurden ausgetauscht, wenige Tage später kam es zu einem ersten Treffen und sogleich zum Geschlechtsverkehr. Es folgten in den folgenden Wochen weitere Treffen.

Mehr als 20 Mal hatte Serkan O. Sex mit der zwölfjährigen Sarah – in seiner Wohnung, auf dem Dachboden, am Lech und in der Waschküche im Wohnhaus des Mädchens. Das geht aus Chatprotokollen sowie Filmen hervor, die O. während des Geschlechtsverkehrs mit dem Handy drehte und im Internet verbreitete.

Mädchen soll beim Sex „Papa, Papa“ rufen

Darauf zu sehen: O. leitet Sarah an, überredet sie zu unterschiedlichen Stellungen und Praktiken, lässt sie „Papa, Papa“ rufen, würgt sie, bringt sie zum Erbrechen. Als das Mädchen Schmerzen bekundet, erwidert er: „Das magst du doch“ – und macht weiter. Für die Jugendkammer des Landgerichts eindeutige Beweise dafür, dass der 43-Jährige dem Kind seinen Willen aufgezwungen hat.

Die Zwölfjährige hatte im Laufe des Prozesses verstörende Einblicke in ihr Seelenleben gegeben. Sie habe echte Zuneigung zu Serkan O. empfunden, in ihm eine Art Ersatzpapa gesehen. Ihr eigener Vater war gestorben, als sie vier Jahre alt war. Als die Beziehung mit O. nach wenigen Monaten abkühlte, habe sie noch mit anderen pädophilen Männern sexuelle Kontakte gehabt. Im April 2017 offenbarte sie auf Anraten einer Freundin den sexuellen Missbrauch. Serkan O. wurde festgenommen, die heute 15-jährige Sarah unterzieht sich seither einer Therapie.

Zehn Jahre Gefängnis - und mehr

Die Jugendkammer des Landgerichts sei davon überzeugt, dass die aufgedeckten und schlussendlich angeklagten Taten nur „die Spitze des Eisbergs“ sind, erklärt Richter Lenart Hoesch. Im Rahmen der Ermittlungen und Durchsuchungen bei O. hat die Polizei zahlreiche pornografische Bilder und Filme gefunden, auf denen unter anderem Kinder im Alter von zwei bis elf Jahren zu sehen waren. Dazu hatte O. neben und nach Sarah im Internet mit weiteren minderjährigen Mädchen angebandelt, Nacktbilder ausgetauscht und sie zu sexuellen Handlungen vor der Kamera überredet. Persönliche Treffen gab es nach Aktenlage nicht.

Richter Hoesch ordnet am Donnerstag zusätzlich zur zehnjährigen Gefängnisstrafe die anschließende Sicherungsverwahrung an. Von Serkan O. gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Nur wenn sich der 43-Jährige im Gefängnis erfolgreich einer Therapie unterzieht, wird er wieder in die Freiheit entlassen. (mit utz)

*Name geändert

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