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Parlament
24.11.2021

In Bayern regt sich Widerstand gegen den drohenden „XXL-Landtag“

Mit einer zeitnahen Wahlrechtsreform will die FDP ein weiteres Anwachsen des bayerischen Landtags nach der nächsten Wahl im Jahr 2023 stoppen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Wie auch der Bundestag droht Bayerns Landtag immer größer zu werden. Dagegen wehrt sich die FDP und will die Zahl der Abgeordneten begrenzen. Nur wie?

Die Bilder sind noch frisch. 736 Abgeordnete drängten sich im neuen Bundestag nach der Wahl in diesem Herbst. 598 sollten es sein – wenn da nur diese Überhang- und Ausgleichsmandate nicht wären. Im Landtag droht bei der Wahl 2023 ein ähnlich unerwünschter Zuwachs. Laut Verfassung sollten 180 Abgeordnete ausreichen, um sich um die Belange der Bürger zu kümmern. Schon nach der Landtagswahl 2018 war ihre Zahl auf 205 gestiegen.

In zwei Jahren wird in Bayern wieder gewählt. Dann könnten es noch einmal deutlich mehr werden. Der Trend, „dass der Landtag immer größer und damit immer teurer und vielleicht auch schwerfälliger wird“, ist nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Alexander Muthmann klar erkennbar. Seine Fraktion will einen „XXL-Landtag“ verhindern. Nur wie?

Dass es alles andere als einfach ist, die Zahl der Abgeordneten auf ein dem Land und den Aufgaben angemessenes Maß zu begrenzen, zeigte sich schon vor der letzten Wahl im Bund. Eine wirksame Wahlrechtsreform scheiterte am Streit der Parteien. Die CSU sperrte sich dagegen, sich bei der Reform einzig auf die Verringerung von Wahlkreisen zu konzentrieren. Ihr Argument: umso weniger Wahlkreise, umso größer die Bürgerferne der Politik. Andere Parteien sträubten sich dagegen, am System der Ausgleichs- und Überhangmandate oder an der Verrechnung zwischen den Bundesländern etwas zu ändern. Das Ergebnis: Die Zahl der Abgeordneten stieg erneut – von 709 auf 736.

Augsburger Professor berechnet künftige Größe des Landtags

In Bayern gilt ein etwas anderes Wahlsystem, aber es ist ähnlich kompliziert. Die FDP-Fraktion hat deshalb den Augsburger Mathematikprofessor Friedrich Pukelsheim beauftragt, verschiedene Szenarien durchzurechnen. Sein wichtigstes Ergebnis: Wenn beim Wahlrecht alles beim Alten bleibt, könnte die Zahl der Abgeordneten nach der nächsten Wahl noch einmal deutlich steigen – von aktuell 205 auf dann 236. Zugrunde gelegt sind dieser Rechnung zwei Annahmen. Erstens: Die CSU schneidet mit 31,7 Prozent so ab wie bei der Bundestagswahl 2021. Zweitens: Die Direktmandate verteilen sich so wie bei der Landtagswahl 2018, als die CSU 85 der 91 Stimmkreise direkt gewinnen konnte.

Es könnte eng werden im Plenarsaal des Maximilianeums.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Mit 236 Abgeordneten würde der Plenarsaal des Landtags schon rein räumlich aus allen Nähten platzen. Und gemessen an den Vorgaben der Bayerischen Verfassung wäre das, wie Muthmann sagt, „ein Drittel über dem Soll“. Pukelsheim hat deshalb auch schon mal nachgerechnet, was eine Reduzierung der Stimmkreise bewirken könnte – wiederum unter der Voraussetzung, dass die Wahl so läuft wie zuletzt. Bei 80 statt 91 Stimmkreisen kommt er auf 209 Abgeordnete. Erst bei 68 Stimmkreisen könnte die Vorgabe der Verfassung mit 180 Abgeordneten eingehalten werden.

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Regionale Unwucht in Bayerns Landtag

Der Mathematikprofessor allerdings führt als Argument für eine Reform nicht nur die Verfassung ins Feld. Er erkennt darüber hinaus weitere Schwächen im bayerischen Wahlsystem. Das beste Beispiel dafür, so Pukelsheim, sei das Abschneiden der ehemaligen Landtagspräsidentin Barbara Stamm.

Sie war im Wahlbezirk Unterfranken für die CSU nicht als Stimmkreis-, sondern als Listenkandidatin angetreten und hatte rund 200.000 Stimmen geholt. Obwohl sie mit weitem Abstand „Stimmenkönigin“ wurde, schaffte sie es nicht in den Landtag, weil der CSU in Unterfranken wegen des insgesamt schlechten Ergebnisses kein weiteres Mandat zustand. Stamms Wählern, so Pukelsheim, wurde damit „eine Nase gedreht“.

Gleichzeitig ergebe sich aus solchen Ergebnissen durch die bayernweite Verrechnung der Stimmen eine „regionale Unwucht“. Die zusätzlichen Sitze im Landtag würden nicht mehr nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit verteilt. Über all das will die FDP mit den anderen Fraktionen reden, und zwar bald. Andernfalls, so Muthmann, klappt das nicht bis zur nächsten Landtagswahl.

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