Parteitag mit 750 Teilnehmern: Gericht lehnt Eilantrag der AfD ab
Es bleibt dabei: Die Bayern-AfD darf ihren Parteitag in Greding nicht wie geplant mit rund 750 Teilnehmern abhalten. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Ansbach.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag des bayerischen AfD-Landesverbands abgelehnt. Die Partei wollte damit erreichen, dass der Parteitag wie ursprünglich geplant am Samstag, 21. November, mit bis zu 751 Teilnehmern im mittelfränkischen Greding stattfinden darf.
Das Landratsamt Roth hatte den Parteitag zwar Mitte September genehmigt, die Genehmigung aber am 16. November zurückgezogen. Grund dafür sind die aktuell in Bayern geltenden Corona-Regeln. Diese Entscheidung hat nun auch das Verwaltungsgericht bestätigt - die Gefahr, mit dem Parteitag und seinen Teilnehmern aus ganz Bayern einen Infektionsherd zu schaffen, bezeichnet das Gericht als "besonders präsent". Außerdem habe es die AfD versäumt, das Infektionsschutzkonzept für den Parteitag zu aktualisieren. Die Partei kann gegen den Beschluss Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. (AZ)
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