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Geld abheben
30.11.2019

Passauer Bank variiert Gebühren fürs Abheben nach Tageszeit

Immer mehr Banken erheben Gebühren fürs Geldabheben. Die Volks- und Raiffeisenbank Passau richtet diese Gebühren sogar nach der Tageszeit.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolfoto)

Die Negativzinsphase fördert offenbar die Kreativität: Bei einigen Geldhäuser - darunter auf die VR-Bank Passau, kosten Geld abheben je nach Uhrzeit Geld.

Die Deutschen und ihre Girokonten - lange Jahre war das eine innige Liebesbeziehung. Dank guter Verzinsung, geringer Gebühren und ständigem Zugriff aufs eigene Geld kümmerten sich viele Sparer nicht groß um alternative Anlagemodelle. Doch diese Zeiten sind vorbei.

Volksbank Passau richtet Gebühren fürs Geldabheben nach der Uhrzeit

Neben Kontoführungsgebühren und Negativzinsen verlangen immer mehr Geldhäuser mittlerweile auch Gebühren fürs Geldabheben am Automaten. Einer Untersuchung des Branchenportals Biallo zufolge erheben bereits 500 von 1300 untersuchten Banken solche Gebühren, darunter auch zahlreiche Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken (VR-Banken).

Einige Banken treiben dieses Prinzip nun auf die Spitze: Wie Biallo meldet, richten manche Banken die Gebühren am Geldautomaten nach der Uhrzeit. So ist das Abheben bei der Volks- und Raiffeisenbank Passau lediglich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr kostenfrei. Außerhalb dieses Zeitraums kostet die Bargeldbeschaffung 35 Cent.

Gebühren richten sich auch nach dem Kontomodell

Die genannten Konditionen gelten laut Webseite der Bank für das "KontoKlassik" und beziehen sich auch auf Bargeldein- und auszahlungen, die am Schalter getätigt werden. Im "Girokonto mit Komplettleistung" gewährt die Bank vierzig Buchungen pro Monat ohne Mehrkosten - verlangt dafür aber deutlich höhere Kontoführungsgebühren.

Der Bericht des Branchendienstes Biallo spricht zwar von weiteren Banken, die ihre Gebühren nach der Tageszeit richten, nennt diese aber nicht mit Namen. Gegenüber der Bild sagte der Gründer des Portals, Horst Biallo, insgesamt seien neun Banken betroffen. Darunter seien eine Sparkasse und acht VR-Banken.

BGH-Urteil: Banken dürfen Gebühren erheben - aber es gibt Bedingungen

Der Bundesgerichtshof hatte Gebühren fürs Abheben und Einzahlen im Juni dieses Jahres für zulässig erklärt. Allerdings hatten die Richter eingeschränkt, dass die Gebühren für die Kunden nur so hoch sein dürften wie die tatsächlich entstandenen Kosten. (dfl)

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