Paukenschlag beim Goldfinger-Prozess: Gericht will alle Verfahren einstellen
Plus Der Vorsitzende Richter zerpflückt im Mega-Steuerhinterziehungsverfahren die Argumentation der Ankläger. Für die Angeklagten hat er noch weitere erfreuliche Überraschungen parat.
Paukenschlag im spektakulären Goldfinger-Prozess um angeblich milliardenschwere Steuerhinterziehung: In einer langen Stellungnahme hat der Vorsitzende Richter der 10. Strafkammer, Johannes Ballis, die Argumentation der Staatsanwaltschaft komplett in ihre Einzelteile zerlegt.
Kurz zusammengefasst sieht das Gericht keinen der Vorwürfe gegen die Angeklagten Martin H. und Diethard G. als gerechtfertigt, geschweige denn bewiesen. Das gilt vor allem für die Fragen, ob die Goldhandelsgeschäfte zur Steuerersparnis von den Angeklagten aus Deutschland geleitet wurden und ob in Großbritannien nur Scheinbüros existierten. Beides verneint das Gericht. „Die Beweisaufnahme hat bisher nicht ergeben, dass die Angeklagten ein Steuerhinterziehungsmodell kreiieren wollten“, sagte Richter Ballis. Nach diesen klaren Ausführungen der Richter ist eine Verurteilung der Münchner Juristen, die beide jeweils Rechtsanwälte und Steuerberater sind, praktisch ausgeschlossen.
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