Pinkeln, telefonieren, rechts überholen: Was ist im Stau erlaubt?
Wer im Stau steht, der weiß, was zu tun ist. Denkt man - bis Menschen auf der Straße stehen und Autos über den Standstreifen rasen. Was Sie beachten sollten.
Eigentlich ist das richtige Verhalten im Stau simpel zu erklären. Denn auch wenn man in einer riesigen Blechlawine feststeckt, sich nur meterweise fortbewegt, gelten auf der Autobahn (fast) die gleichen Regeln wie bei freier Fahrt. Wer dagegen verstößt, bringt sich selbst und andere in Gefahr - und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Darf ich im Stau zum Pinkeln aussteigen?
Die Antwort ist wenig erleichternd: Aussteigen ist im Stau grundsätzlich verboten. Die Fahrbahnen dürfen nur während eines dringenden Notfalls betreten dürfen. Austreten gehört nicht in diese Kategorie. Mit zehn Euro Verwarnungsgeld muss man rechnen, wenn man sich nicht daran hält – oder es nicht halten kann.
Aussteigen, um Dinge aus dem Kofferraum zu holen oder den Fahrer zu wechseln, ist auch verboten.
Darf ich im Stau mit dem Handy telefonieren?
Ja, allerdings nur wenn man den Motor ausschaltet. Solange das Fahrzeug läuft, darf man nur mit einer Freisprechanlage telefonieren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen.
Darf ich im Stau rechts überholen?
Jein. Rechts überholen ist erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Man darf dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Darf ich im Stau den Standstreifen benutzen?
Es ist verlockend - aber verboten. Die Standspur muss freigehalten werden. Wer auf diesem Weg versucht, eine Abkürzung zum nächsten Rastplatz oder zur nächsten Ausfahrt zu finden, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben, man eine Panne hat oder es sonst keinen Platz für eine Rettungsgasse gibt, darf dieser genutzt werden.
Immer verboten ist Rückwärtsfahren oder gar wenden auf der Autobahn. Außer die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Dürfen sich Motorradfahrer durch den Stau schlängeln?
Für Motorradfahrer kann ein Stau extrem unangenehm werden. Besonders bei großer Hitze oder starkem Regen. Trotzdem gilt: Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Autos hindurchschlängeln. Das wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet.
Theoretisch dürfen Motorradfahrer die anderen Verkehrsteilnehmer aber links überholen. In den meisten Fällen bleibt ihnen jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
Muss ich andere Autofahrer mittels Warnblinker vor einem Stau warnen?
Muss man nicht. Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrer nicht dazu verpflichtet. Man sollte es aber trotzdem tun - zum eigenen Schutz. So werden nachfolgenende Fahrer rechtzeitig gewarnt und Auffahrunfälle vermieden.
Muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Mittlerweile sollte es jeder wissen, aber nochmal: Sobald ein Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Gasse, die für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden muss, liegt immer zwischen der äußeren linken Fahrspur und der rechts daneben liegenden Spur.
Wer sich nicht daran hält, der muss blechen (200 Euro) - und im schlimmsten Fall - wenn man ein Rettungsfahrzeug behindert - sogar seinen Führerschein abgeben.
Was ist zu tun, wenn man im Tunnel im Stau steckt?
Wer in einem Tunnel feststeckt, sollte baldmöglichst den Motor ausschalten. Wer Angst hat, ihm könnte bald das Benzin ausgehen, sollte auf den Standstreifen fahren. (AZ)
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