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13.06.2005

Plöckl-Prozess: Gericht will schnelles Teil-Urteil

Plöckl-Prozess vor dem Landgericht IngolstadtPlöckl gibt sich zuversichtlich - mehr Medienvertreter als Zuhörer im Gerichtssaal
Foto: Harald Jung

Ingolstadt (dpa/lby) - Im Prozess gegen den Schrobenhausener Bürgermeister Josef Plöckl (CSU) wegen Untreue im Amt will das Gericht für einen Teil der Vorwürfe schon bald ein Urteil verkünden. Um das sich hinziehende Verfahren abzukürzen, solle der Prozess in zwei Komplexe aufgeteilt werden, schlug der Vorsitzende Richter der 1. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt am Montag vor. Die Verteidigung lehnt dies jedoch ab.

Dem Rathauschef der oberbayerischen Kommune werden 21 Fälle der Untreue vorgeworfen. Dadurch sind der Kommune nach Überzeugung der Anklagebehörde Verluste in Höhe von zusammen über 70.000 Euro entstanden.

Wenn es nach dem Willen der Strafkammer geht, wird am 4. Juli das Urteil zu drei Vorwürfen der Anklage gesprochen. Es geht dabei um das unentgeltliche Teeren einer Zufahrt des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), um Eintrittskarten für den Besuch der Bayreuther Festspiele und um eine Geburtstagsfeier für einen städtischen Mitarbeiter. Im Fall der erlassenen Erschließungskosten für bauwillige Einheimische will das Gericht jedoch das Verfahren abtrennen und neu verhandeln. In diesem Komplex müssten weitere Zeugen geladen werden, begründete der Vorsitzende seinen Vorstoß.

Der seit 1996 amtierende Bürgermeister ist seit Anklageerhebung vorläufig vom Dienst suspendiert. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens zwölf Monaten wäre der Rathauschef endgültig des Amtes enthoben. In Schrobenhausen müsste dann ein neuer Rathauschef gewählt werden.

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