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Landesgericht
20.04.2018

Plötzlich kehrt Bayerns Oberstes zurück

Ein Mann geht im Jahr 2004 in das Gebäude des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München. 2006 wurde das Gericht endgültig geschlossen – um jetzt wieder neu gegründet zu werden.
Foto: imago, HRSchulz

Vor 15 Jahren wurde das Bayerische Oberste Landesgericht abgeschafft, nun kündigte Ministerpräsident Söder die Rückkehr an. Eine Geschichte voller Kapriolen.

Selten wurde in den Amtsstuben bayerischer Gerichte so viel gelacht wie in diesen Tagen. Der Grund: Die traditionsreiche, aber phasenweise auch groteske Geschichte des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird völlig überraschend mit einer neuerlichen Kapriole fortgeschrieben.

Wie berichtet, will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das „Bayerische Oberste“ neu gründen, nachdem es von seinem politischen Mentor und Vorbild, Ex-Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), vor knapp 15 Jahren abgeschafft worden war – gegen heftige Widerstände aus der Justiz und dem Landtag.

Bayerische Richter und Staatsanwälte sind eine besondere Sorte Mensch. Sie stehen schon von Amts wegen treu zum Freistaat und erwarten deshalb, dass der Freistaat auch treu zu ihnen steht. Als Stoiber in seiner Regierungserklärung im November 2003 sagte, „das Bayerische Oberste Landesgericht wird abgeschafft“, traf das viele wie ein Stich ins Herz.

Erbitterter Streit nach Stoibers Entscheidung

Hinter verschlossenen Türen begann ein erbitterter Streit, CSU-Abgeordnete wurden mit Telefonanrufen und Protestbriefen bombardiert, der Verein „Freunde des Bayerischen Obersten Landesgerichts“ wurde gegründet und viele Juristen kündigten der CSU die Gefolgschaft.

Die Erregung hatte eine historische Begründung: Die Geschichte des Gerichts geht zurück auf das Jahr 1625. Damals wurde unter Kurfürst Maximilian I. das „Revisorium“ als oberste Instanz bayerischer Gerichtsbarkeit geschaffen. 1809 wurde es, als Bayern Königreich geworden war, in Oberappellationsgericht umbenannt. Und als Bayern dann 1871 im Deutschen Reich aufging, konnten die Bayern erst nach jahrelangen Verhandlungen durchsetzen, ihr oberstes Gericht behalten zu dürfen. Im Jahr 1879 wurde das Oberappellationsgericht durch das neu gegründete „Bayerische Oberste Landesgericht“ ersetzt. Es galt seither als ein „Symbol bayerischer Eigenstaatlichkeit“. Deshalb wurde es auch, nachdem die Nationalsozialisten es 1934 erstmals aufgehoben hatten, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wieder neu gegründet.

Die Erregung über die Entscheidung Stoibers hatte aber noch weitere Gründe. Stoiber hatte seine Regierungserklärung nur mit einem kleinen Kreis von Beratern verfasst. Er war damals überzeugt, dass der Freistaat massiv einsparen müsse. Den Beamten wurde eine längere Arbeitszeit verordnet, überall wurde gekürzt und gestrichen – hunderte von Millionen Euro. Auch die Justiz sollte ihren Beitrag leisten. Es war ein Federstrich. Die Summe – 1,48 Millionen Euro pro Jahr – aber machte das Kraut nicht fett.

Damals stimmte Söder für die Abschaffung

Justizministerin Beate Merk (CSU), damals frisch im Amt, musste die Entscheidung Stoibers vollstrecken. Hinter die Aussage „Wird abgeschafft“ gab es kein Zurück. Und Stoiber selbst musste kämpfen. In der CSU-Fraktion konnte er die Abschaffung des „Bayerischen Obersten“ nur mit einer Vertrauensfrage durchsetzen. Ehemalige Justizminister wie Alfred Sauter oder Manfred Weiß (CSU) stellten sich offen gegen ihn, ebenso einige mutige Abgeordnete wie Martin Sailer oder Max Strehle (beide aus dem Landkreis Augsburg). Für die Abschaffung aber stimmte damals der Abgeordnete Markus Söder, der das Gericht jetzt als Ministerpräsident wieder einführen will.

Der Vorschlag, das „Bayerische Oberste“ neu zu errichten, kam von Justizminister Winfried Bausback (CSU). Er sagte am Donnerstag, das Gericht solle unter anderem von den drei Oberlandesgerichten die Zuständigkeit für bestimmte Revisionen in Zivil- und Strafsachen übernehmen und so für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen. Auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe will Bausback Kompetenzen in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten nach Bayern zurückholen. Zur Änderung der entsprechenden Regelungen stünden demnächst Gespräche mit dem Bund an, so Bausback. In diese Gespräche gehe er „vorsichtig optimistisch“.

Und wie sieht es mit den Kosten aus?

Genaue Details, wie zum Beispiel die Anzahl der Richter und Beschäftigten, konnte der Minister noch nicht nennen – mit Ausnahme des Standorts: Der Sitz des Gerichts soll in München sein. Außensenate plant das Ministerium in Nürnberg und Bamberg. Bei den Kosten habe sein Haus den Haushalt fest im Blick, sagte Bausback. Die Personalmehrkosten für das neue Gericht schätzte er auf eine Million Euro.

Die Entscheidung wird in München so einhellig begrüßt, wie sie vor zwölf Jahren abgelehnt worden war. Beate Merk sagte: „Das ,Bayerische Oberste‘ wieder zu beleben, halte ich wegen der enormen Qualität der Rechtssprechung für eine gute Entscheidung.“ Peter Küspert, der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, sagte: „Es ist ein Grund zur Freude für die bayerische Justiz.“

Und auch der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler, der einst gegen die Abschaffung mit einer Verfassungsklage vorgegangen war, begrüßt die Wiedererrichtung. Er kritisiert aber das Hüh und Hott in der Justizpolitik der CSU: „Wie Ministerpräsidenten mit dem ,Bayerischen Obersten‘ umgehen, halte ich für peinlich und arrogant.“

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