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Würzburg
03.03.2019

Polizei-Azubi erschossen: Warum fiel die fehlende Patrone nicht auf?

In Würzburg hat ein Polizei-Azubi einen Kollegen erschossen - wohl aus Versehen. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt ermitteln.
Foto: News5

Nachdem ein Polizei-Azubi einen Kameraden erschossen hat, kommen Details ans Licht. Und es tauchen Fragen auf. Etwa die, ob es bei der Dienstaufsicht Fehler gab.

Zwei Tage nach dem Tod eines Polizeischülers in Würzburg liegt der Verdacht nahe: Es lag wohl nicht am neuen Pistolenmodell, sondern an mangelnder Dienstaufsicht und Leichtsinn.

Besonders tragisch: Der 19-jährige Schütze und sein Kollege teilten sich aus gutem Grund eine Stube bei der III. Abteilung der Würzburger Bereitschaftspolizei: Beide kannten sich nicht erst seit der Ausbildung. Sie stammen aus Nachbar-Gemeinden im Raum Schweinfurt, gingen zusammen zur Schule. Sie waren seit Jahren befreundet, wie mehrere Quellen auch aus den Heimatorten bestätigen.

Speziell für Tötungsdelikte geschulte Ermittler prüfen inzwischen zusammen mit Rechtsmedizinern besonders sorgfältig alle Umstände des Vorgangs: Schussentfernung, Auffindesituation, Lage der Hülse, Angaben des Schützen. Die sorgfältige Arbeit erfordere ihre Zeit, sagt ein solcher Spezialist, der natürlich weiß: Es gibt in solchen Fällen immer aufkeimende Gerüchte. „Lasst die in Ruhe ihre Arbeit machen,“ appellierte ein anderer hochrangiger Beamter mit jahrzehntelanger Erfahrung. „Alles andere belastet nur zusätzlich die Angehörigen. Die haben schon genug zu ertragen.“

Wie sich inzwischen zeigt, hatten der 19-jährige Schütze und sein Stubenkamerad (beide im zweiten Ausbildungsjahr) offenbar vor dem Vorfall bereits Wache in der Kaserne in der Sedanstrasse geschoben. Danach wurden die Pistolen entladen.

Doch eine Patrone verblieb unbemerkt im Lauf der Pistole des Schützen. „Dass man den Verschluss noch mal zurückziehen muss, damit die Patrone, die schon im Lauf ist, ausgeworfen wird – da hat sich mit der neuen Pistole nichts geändert“, betont Innenminister Joachim Herrmann.

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Magazine wurden nach Ende der Wache offenbar nicht kontrolliert

Nach Ende der Wache hatten die beiden Polizeischüler die Magazine abgegeben. Doch offenbar wurden sie nicht mehr kontrolliert. Niemandem fiel auf, dass eine Patrone fehlte.

Das Opfer soll nach Recherchen der Deutschen Presse-Agentur an einem Kopfschuss gestorben sein - ob direkt oder durch einen Querschläger, ist noch Gegenstand von Untersuchungen. Völlig unbeabsichtigt könne sich der Schuss nicht lösen. „Es muss jemand den Abzug der Waffe betätigt haben“, so Innenminister Herrmann. „Die entmunitionierte Waffe darf mit auf die Stube genommen werden. Aber es darf keine Munition dabei sein.“

Peter Schall, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagt: „Der Dienstführer hätte bemerken müssen, dass eine Patrone zu wenig zurückgegeben wurde“ - und im Lauf steckt. Doch auch der Schütze trug seinen Beitrag zu dem Unfall bei. „Ständige Sensibilisierung der Auszubildenden beim Umgang mit Waffen sind Kernthemen“, sagt Herbert Gröschel, Pressesprecher im Präsidium der Bereitschaftspolizei in Bamberg. Einer der Leitsätze laute: „Jede Schusswaffe ist stets als geladen zu behandeln.“

Anwärter durchlaufen umfassende Ausbildung an der Waffe

In der Waffen- und Schießausbildung werde den Beamten in Ausbildung in knapp 250 Unterrichtseinheiten der professionelle Umgang mit Dienstpistole und Maschinenpistole vermittelt. Dies umfasst neben theoretischer Waffenausbildung einen hohen Anteil an praktischer Schießausbildung mit sukzessiv steigendem Schwierigkeitsgrad. Während der 30-monatigen Ausbildung muss jeder Auszubildende mindestens 1200 Schuss mit der Dienstpistole abgeben.

Im ersten Ausbildungsabschnitt, also im ersten Halbjahr der Polizeiausbildung, müssen die Auszubildenden eine Sachkundeprüfung für Schusswaffen bestehen. Dazu finden bereits sogenannte Trockentrainings ohne Munition statt. Zudem ist in diesem Abschnitt der Nachweis „Sicherer Umgang mit der Dienstpistole“ zu erbringen. Hierbei geht es um die sichere Handhabung der Waffe in Verbindung mit den ersten Schussabgaben unter der Anleitung von Schießausbildern. Im zweiten Ausbildungsabschnitt gilt es, zahlreiche Kontrollübungen mit der Dienstpistole im Schießstand zu erfüllen. Damit wird die Befähigung des „einsatzmäßigen Schießens“ erbracht.

Die Dienstwaffe gibt es erst nach der Prüfung

Erst nach Erfüllung in Theorie (Waffen- und Sachkundeprüfung) und Praxis (Teilnahme an den vorgeschriebenen Schießausbildungen und der Erfüllung der geforderten Schießergebnisse) erhält der Beamte oder die Beamtin die Erlaubnis zum Führen der Dienstwaffe, betont Gröschel. Ab diesem Zeitpunkt wird die Dienstpistole, ohne Munition, ausgehändigt und muss vom Waffenträger sicher in seinem Stahlfach verwahrt werden.

Sobald die sichere Waffenhandhabung gewährleistet ist, können Beamtinnen und Beamte im Wachdienst (Eigensicherung der Abteilung mit Bewaffnung) in der jeweiligen Polizeiabteilung eingesetzt werden.

Seit dem Jahreswechsel 2018/2019 erfolgt die Umstellung auf die neue Dienstwaffe. „Für alle Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei sowie für unsere Auszubildenden gibt es in der Umstellungsphase ein umfangreiches und intensives Umschulungskonzept.“ Es beinhalte Schieß- und Handhabungstrainings sowie eine „Erfolgskontrolle“. Erst die bestandene Prüfung berechtige zum Führen der neuen SFP9. Im Anschluss daran schließen sich weitere Handhabungsprozesse an.

Nicht nur Probleme mit neuer Dienstwaffe

Seit Einführung der neuen Dienstwaffe seien acht Fälle unbeabsichtigter Schussabgaben in ganz Bayern bekannt geworden, bestätigt der Pressesprecher. Konkret ist in sieben Fällen ein Fehler bei der vorgesehenen Handhabung der Waffe ursächlich gewesen, der unabhängig von dem jeweils verwendeten Pistolentyp vorkommen kann. Zu Verletzungen kam es in diesen Fällen nicht.

Auch mit der bisherigen Dienstpistole der Bayerischen Polizei, der P7, gab es in der Vergangenheit beispielsweise im Bereich des Bereitschaftspolizeipräsidiums 2017 sieben und 2018 drei Fälle unbeabsichtigter Schussabgaben. Im aktuellen Fall hat die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen zur Ursache übernommen. Dabei wird auch intensiv geprüft, inwieweit die Handhabung der Dienstwaffe im kausalen Zusammenhang mit der Schussabgabe steht.

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