Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Polizist mit schweren Granitsteinen beworfen

31.01.2008

Polizist mit schweren Granitsteinen beworfen

Drei jugendliche Hausbesetzer haben einen Polizisten mit bis zu zwei Kilogramm schweren Granitsteinen beworfen. Jetzt wurden sie wegen versuchten Totschlags zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

München (ddp). Drei jugendliche Hausbesetzer haben einen Polizisten mit bis zu zwei Kilogramm schweren Granitsteinen beworfen. Jetzt wurden sie wegen versuchten Totschlags vom Landgericht München zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Die zwei Männer im Alter von 18 und 20 Jahren sowie die 17-jährige junge Frau hatten im Juni vergangenen Jahres ein leerstehendes Gebäude mit rund zwei Meter hohen Barrikaden aus Müllcontainern, Einkaufswagen, Reifen und Brettern abgesichert und die zur Räumung angerückten Polizisten mit Pflastersteinen beworfen, so die Polizei.

Ein Polizist war bei dem Einsatz von einer Mauer gestürzt und am Boden liegen geblieben. Dennoch bewarfen ihn die Hausbesetzer weiter mit den bis zu zwei Kilogramm schweren Granitsteinen. Für die Angeklagten sei erkennbar gewesen, dass der Beamte ihnen nichts habe tun können, sagte die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann. Nach mehrmaligem Begutachten des Videomaterials sei der Tatbestand "nicht anders zu bewerten als versuchter Totschlag". Der Beamte erlitt durch den Sturz und die Steinwürfe einen Brustwirbelbruch. Drei weitere Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt.

Die Angeklagten hatten angegeben, bei der Räumungsaktion der Polizei selbst in Panik geraten zu sein. Alle drei hatten während des Verfahrens gestanden und sich bei dem schwer verletzten Ordnungshüter entschuldigt. Zudem haben die Jugendlichen dem Opfer Schmerzensgeld bezahlt. Nach Ansicht des Gerichts war es den Angeklagten um die Konfrontation mit den Beamten gegangen. Sie hätten sich vier Tage lang auf die Räumung vorbereitet. Ob der Einsatz der Polizei verhältnismäßig war, wollten die Richter nicht kommentieren.

Gegen Ende der Urteilsverkündung ließ die Vorsitzende den Saal räumen, nachdem es zu Tumulten im Zuschauerraum gekommen war. Die Zuhörer waren empört über Äußerungen von Datzmann bezüglich des Alkohol- und Drogenkonsums der Jugendlichen. Man müsse auch mal morgens in den Spiegel schauen können, ohne dass einem gleich schlecht werde, hatte die Richterin zuvor gesagt.

Während ihrer Haftstrafe sollen die beiden Männer eine Ausbildung machen und die junge Frau ihre Schulausbildung nachholen. Die Vorsitzende sagte zu den Jugendlichen: "Dieses Verfahren ist Eure letzte Chance."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.