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Prozess
10.03.2020

Der Fall Ursula Herrmann beschäftigt schon wieder die Justiz

Oktober 1981: Die Leiche der zehnjährigen Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee wird abtransportiert. Sie war entführt worden und starb in einer Gefängniskiste.
Foto: dpa

Das Mädchen wurde 1981 am Ammersee entführt und getötet. 2010 wurde ein Mann verurteilt. Warum sich ein Gericht nun erneut mit dem Verbrechen befasst.

Es ist einer der bekanntesten Kriminalfälle Deutschlands: die Entführung und der Tod von Ursula Herrmann. Am 15. September 1981 wurde die Zehnjährige auf ihrem Heimweg nach Eching am Ammersee entführt und in eine eigens angefertigte Holzkiste gesperrt. Die Kiste wurde im Waldboden vergraben. Ursula erstickte darin.

Und obwohl fast 29 Jahre später der Hüne Werner Mazurek für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, blieben Zweifel, ob er es tatsächlich war. Besonders ausgeprägt sind diese Zweifel bei Ursulas Bruder Michael Herrmann. Er hat sogar einen Zivilprozess gegen Mazurek angestrengt, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Im August 2018 sprach ihm das Landgericht Augsburg 7000 Euro Schmerzensgeld zu, weil er nach dem Strafprozess einen Tinnitus und Erschöpfungszustände erlitten hatte. Doch mit den drängenden Fragen Michael Herrmanns befasste sich das Gericht nicht intensiv. Es bestätigte vielmehr Mazureks Schuld. Nach dem Urteil betonte Herrmann, er gehe davon aus, dass die wahren Täter noch frei herumlaufen. Und Mazurek beharrte in einem Brief darauf, dass er unschuldig ist.

Ursulas Bruder Michael Herrmann bezweifelt, dass der richtige Mann für die Entführung und den Tod seiner Schwester verurteilt worden ist.
Foto: Ulrich Wagner

Die Richter bezweifeln nicht, dass Herrmann gesundheitliche Schäden davongetragen hat

Folgerichtig gingen beide Seiten in Berufung. Doch jetzt könnte es für den Bruder der getöteten Ursula noch schlimmer kommen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) München ist offensichtlich weder bereit, eine von Herrmann und seinem Rechtsanwalt Joachim Feller angestrebte Beweisaufnahme durchzuführen, noch, ihm ein Schmerzensgeld zuzugestehen. Das wurde in der Verhandlung am Dienstag klar. „Der Senat hat erhebliche Zweifel, ob der beim Kläger eingetretene Gesundheitsschaden dem Beklagten haftungsrechtlich zugerechnet werden kann“, machte der Vorsitzende klar.

Übersetzt: Die Richter bezweifeln nicht, dass Michael Herrmann gesundheitliche Schäden davongetragen hat, und sie bezweifeln auch nicht, dass dies irgendwie mit dem Verbrechen und dem Strafprozess zu tun hat. Für eine Schmerzensgeldforderung ist ihnen aber der zeitliche Abstand zu der Tat – fast drei Jahrzehnte – zu groß. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts sei für eine solche Forderung ein „schockartiges Ereignis“ nötig. Das sehen die Richter im vorliegenden Fall nicht.

Ursula Herrmann wurde am 15. September 1981 entführt.
Foto: Polizei

Herrmanns Anwalt sagt, durch den Prozess kam es zu einer "Re-Traumatisierung"

Anwalt Feller setzt dagegen, dass Michael Herrmann sehr wohl nach der Tat Anfang der 80er Jahre einen Schock erlitten habe. Durch den Strafprozess sei es zu einer „Re-Traumatisierung“ gekommen.

Dass der Senat dieser Argumentation folgt, ist unwahrscheinlich. Doch das Schmerzensgeld ist ohnehin nur ein Nebenaspekt. Schwerer wiegt für Michael Herrmann, dass auch jetzt das rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren nicht noch einmal neu aufgerollt werden dürfte. Im Gegenteil: Sehr wahrscheinlich ist der Prozess am Oberlandesgericht das allerletzte Gefecht für Ursulas Bruder. Im Sommer 2019 zog er sich schon aus der Öffentlichkeit zurück, nachdem die Augsburger Staatsanwaltschaft trotz neuer Indizien eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt hatte. Und eine Revision zum Bundesgerichtshof und damit ein weiteres Verfahren werden die OLG-Richter wohl nicht zulassen.

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