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Prozess
24.03.2010

Ursula Herrmann: Ein Urteil nach 28 Jahren

Ursula Herrmann.
Foto: dpa

Mehr als 28 Jahre nach der grausamen Entführung der kleinen Ursula Herrmann wird am Donnerstag das mit Spannung erwartete Urteil verkündet. Wir berichten ab 9.15 Uhr im Liveticker aus dem Gericht.

Mehr als 28 Jahre nach der grausamen Entführung der kleinen Ursula Herrmann wird am Donnerstag das mit Spannung erwartete Urteil verkündet. Wir berichten ab 9.15 Uhr im Liveticker von der Urteilsverkündung.

Vor dem Landgericht Augsburg steht das Ehepaar Werner und Gabriele M. wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge. Der 59 Jahre alte Angeklagte soll am 15. September 1981 die zehnjährige Ursula bei Utting am Ammersee auf dem Heimweg von einer Sportstunde vom Fahrrad gerissen und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Stunden später war das Mädchen erstickt. Erst 19 Tage nach dem Verbrechen war Ursulas Leiche bei einer Suchaktion der Polizei entdeckt worden.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die mitangeklagte Ehefrau des Beschuldigten soll aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen werden. Der Angeklagte war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aus Geldgier mit besonderer "Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit" vorgegangen.

Der Entführer hatte eine sargähnliche Kiste gezimmert, diese mit Lebensmitteln, Getränken, einem Transistorradio und Lesematerial ausgestattet und in einem fast 1,70 Meter tiefen Loch im Dickicht vergraben. Dabei soll ihm ein inzwischen gestorbener Komplize geholfen haben. Das Lüftungssystem der Kiste funktionierte nicht, Ursula erstickte lebendig begraben. Das ergibt sich für die Anklage aus einer Fülle von Indizien.

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Hauptbeweismittel: ein Tonbandgerät

Hauptbeweismittel für die Staatsanwaltschaft ist ein beim Angeklagten erst 2007 gefundenes Tonbandgerät vom Typ Grundig TK 248. Verdachtsmomente gegen Werner M. waren schon unmittelbar nach der Tat aufgetaucht und hatten zu einer vorübergehenden Festnahme geführt, sie reichten aber für eine Anklage nicht aus.

Erst das sichergestellte Gerät führte 2008 zur Verhaftung des Angeklagten. Kriminalexperten haben an dem Tonbandgerät technische Besonderheiten gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf den mitgeschnittenen Erpresseranrufen zu hören sind.

Die Verteidiger des Beschuldigten halten die vorgebrachten Indizien für eine Verurteilung nicht für ausreichend. (hogs, dpa)

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