Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Augsburg: 35 Jahre nach Entführung: Fall Ursula Herrmann heute wieder vor Gericht

Prozess in Augsburg
16.06.2016

35 Jahre nach Entführung: Fall Ursula Herrmann heute wieder vor Gericht

Ein undatiertes Polizeifoto zeigt Ursula Herrmann, die 1981 ermordet wurde.
Foto: Polizei (dpa)

1981 wurde die zehnjährig Ursula Herrmann am Ammersee verschleppt. Sie erstickte eingesperrt in einer Holzkiste. Jetzt bringt ihr Bruder den Fall in Augsburg wieder vor Gericht.

Ursula Hermanns Bruder will 35 Jahre nach der Entführung seiner Schwester Antworten. Am heutigen Donnerstag ab 9 Uhr landet der Fall wieder vor Gericht. Bei dem Zivilprozess in Augsburg verlangt Michael Herrmann von dem Täter 20.000 Schmerzensgeld.

Ursula Herrmann erstickte in Holzkiste

Die zehnjährige Ursula Herrmann war 1981 am Ammersee verschleppt und in eine vergrabene Holzkiste gesperrt worden. Darin erstickte das Kind binnen Stunden, weil die Lüftung nicht funktionierte.

Der Fall Herrmann zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Erpresser, der damals einen Millionenbetrag als Lösegeld von Herrmanns Eltern verlangt hatte, war erst im Jahr 2010 in Augsburg nach einem langwierigen Indizienprozess wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Michael Herrmann hat Zweifel an dem damaligen Urteilsspruch und will mit seiner Zivilklage den Fall noch einmal juristisch aufrollen. Er geht insbesondere davon aus, dass es noch weitere, bisher nicht bekannte Täter gibt.

Verteidiger des verurteilten Täters will den Fall neu aufrollen

Der in Lübeck inhaftierte 66 Jahre alte Täter hat auf die Schmerzensgeldforderung entgegnet, er habe die Tat nicht begangen und sei daher in dem Zivilverfahren der falsche Beklagte. Der inhaftierte 66-Jährige wird nach Angaben des Gerichts nicht an dem Prozess teilnehmen. Sein Verteidiger sieht das Verfahren ebenfalls als Chance, den Fall neu aufzurollen. Er prüft derzeit auch einen Wiederaufnahmeantrag für den Strafprozess. dpa, lby

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.