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  3. Prozess in Kempten: Frau (64) gefesselt und ausgeraubt: Lange Haftstrafen für Täterpaar

Prozess in Kempten
10.09.2019

Frau (64) gefesselt und ausgeraubt: Lange Haftstrafen für Täterpaar

Im Landgericht Kempten wurde jetzt ein Paar zu langen Haftstrafen verurteilt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Zwei maskierte Personen steigen in Kempten in das Auto einer Frau. Mit geladenen Waffen bedrohen sie ihr Opfer. Etwa zwei Stunden dauert der Höllentrip.

Es war eine ungewöhnlich brutale Tat, die am Dienstag vor dem Kemptener Landgericht verhandelt worden ist: Im März vergangenen Jahres passten an einem Sonntagabend ein Allgäuer und seine Lebensgefährtin vor einer Kemptener Sparkassenfiliale eine damals 64-Jährige ab, die ins Auto steigen wollte. Sie bedrohten die verängstigte Frau mit scharfen Waffen, stiegen in das Auto ein und forderten sie auf davonzufahren. Dann raubten sie der Frau, die kurz zuvor Geld abgehoben hatte, ihr Portemonnaie.

Schließlich setzte sich der Mann hinters Steuer. Der Seniorin fesselten sie die Hände mit Kabelbindern auf den Rücken und zwangen sie, im vorderen Fußraum zu verharren. So fuhren sie zu zwei weiteren Bankfilialen im Oberallgäuer Buchenberg und in Kempten. In ihrer Todesangst hatte die Frau ihren Peinigern die PIN-Nummer ihrer EC-Karte genannt. Doch zwei Versuche, weiteres Geld vom Konto der Frau abzuholen, scheiterten. Etwa zwei Stunden lang dauerte das Martyrium, dann ließ das Duo die Frau aussteigen.

Eigentlich hatten die Angeklagten geplant, das Auto anschließend in Brand zu setzen. Doch dann verzichteten sie darauf, auf diese Art und Weise Spuren zu verwischen. Sie ließen den Wagen ihres Opfers einfach auf einem Parkplatz stehen und gingen zu Fuß nach Hause.

Täterpaar beging über 50 Autoaufbrüche in Kempten und Waltenhofen

Die kriminelle Karriere des bisher unbescholtenen Paares aber war mit diesem Coup noch lange nicht zu Ende. Zumal sie bei dem Überfall mit erpresserischem Menschenraub lediglich 180 Euro Bargeld erbeutet hatten. Die Staatsanwaltschaft legte dem heute 49-Jährigen und seiner sechs Jahre jüngeren Komplizin zudem über 50 Autoaufbrüche in Kempten und im Oberallgäuer Waltenhofen zur Last.

Abgesehen hatte es das mit Tierabwehr-Spray bewaffnete Ganovenpaar stets auf Wertgegenstände und Bargeld in den Autos. Doch stets lag der angerichtete Sachschaden durch das Einschlagen der Scheiben weit über dem Beutewert. Unterm Strich bezifferte die Staatsanwaltschaft den angerichteten Schaden auf über 20.000 Euro.

Beide Angeklagten gaben die ihnen zur Last gelegten Taten zu. Sie fühle sich „extrem schuldig“, sagte die 46-jährige Frau und schilderte: „Wir waren in extremer finanzieller Not.“ Zuerst hätten sie von Krankengeld und Arbeitslosengeld gelebt, seien danach zu Hartz- IV-Fällen geworden, sagte der Angeklagte. Nicht einmal ihre Katzen hätten sie noch versorgen können, berichtete der 49-Jährige mit Tränen im Gesicht.

Opfer des brutalen Überfalls in Kempten: „Ich hatte Todesangst“

Gegenüber der heute 66 Jahre alten Frau, die als Zeugin auftrat, entschuldigten sich beide: „Ich bereue den Überfall aus tiefstem Herzen“, sagte die Angeklagte. Auch ihr Komplize bat um Vergebung. Die überfallene Frau aus Kempten schilderte, sie habe Todesangst gehabt, als sie zusammengekauert und gefesselt im Fußraum des Autos kniete. Nach dem Überfall traue sie sich jetzt abends nicht mehr alleine auf die Straße – schon gar nicht zu einer Bank. Anfangs habe sie nach der Tat auch an Schlafstörungen gelitten: „Das wird jetzt aber besser.“

Die Große Strafkammer verurteilte den Mann wegen erpresserischen Menschenraubs und anderer Delikte zu siebeneinhalb Jahren Haft, die 43-Jährige muss sechs Jahre hinter Gitter. Damit blieb das Gericht deutlich unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin von acht und zehn Jahren. Die Strafen fielen sogar geringer aus als das, was die Verteidiger in ihren Plädoyers für angemessen hielten.

Einen solchen Fall habe „man wirklich nicht alle Tage“, sagte Vorsitzender Richter Christoph Schwiebacher in der Urteilsbegründung: „Sie haben den Vogel abgeschossen“, attestierte er den Angeklagten. Finanzielle Not sei kein Grund, derartige Straftaten zu begehen, so der Richter: „Das Opfer hat Todesangst gehabt.“ Die Frau leide unter der Tat noch heute, hob er hervor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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