Kirchenasyl-Prozess: Freispruch für Mönch aus Unterfranken
Plus Der Prozess gegen einen Mönch aus der Abtei Münsterschwarzach wegen Aufnahme eines Flüchtlings ist zu Ende. Bruder Abraham wurde freigesprochen.
Am Ende wirkte es wie die berühmte Luther-Szene auf dem Wormser Reichstag im Jahr 1521: "Hier stehe ich. Ich kann nicht anders." Umgemünzt auf Bruder Abraham würde der Spruch lauten: Ich stehe dazu, einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt zu haben. Ich konnte nicht anders. Mehr noch: Auf die Frage des Gericht, ob denn die mögliche Höchststrafe von neun Monaten nicht abschreckend sei, betonte der Benediktiner aus dem Kloster Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen), dass ihn das nicht schrecken könne: "Das wäre es mir wert!"
So weit wird es nicht kommen: Das Kirchenasyl-Verfahren am Kitzinger Amtsgericht vor Richterin Patricia Finkenberger endete mit einem Freispruch. Im Mittelpunkt hatte der Vorwurf der "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" gestanden. Es war die erste Verhandlung dieser Art gegen einen Ordensangehörigen in Bayern - und sie endete mit einem Paukenschlag. Das Urteil dürfte wegweisende Bedeutung haben.
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